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Befreiung von der Versicherungspflicht

Wenn Sie durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1.Januar eines Jahres krankenversicherungspflichtig werden, dann können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Den Antrag auf Befreiung müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse stellen. Eine einmal ausgesprochene Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt auf Dauer. Sie endet, wenn Ihre Krankenversicherungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe eintritt.

Auch wenn Sie privat versichert ist und durch Arbeitslosigkeit pflichtversichert würden, können Sie sich - wenn Sie in den letzten Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren - von der Versicherungspflicht befreien lassen.
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