Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das Gehalt, bis zu dem Sie in die verschiedenen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherungen Beiträge einzahlen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze verändert sich jährlich.
Alle über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehenden Gehaltsbestandteile werden nicht mehr für die Berechnung der Beiträge zu den Sozialversicherungen herangezogen. Außerdem war die Beitragsbemessungsgrenze lange Zeit identisch mit der Grenze, bis zu der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung galt. Dieses Prinzip gilt seit einigen Jahren nicht mehr.
Wenn Sie also in die private Krankenversicherung wechseln möchten, können Sie dies erst mit einem Einkommen in einem Bereich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze machen. Zunächst ist hier aber die Entscheidung zwischen dem gesetzlichen System, eventuell aufgestockt um eine private Krankenzusatzversicherung, und dem privaten System wichtig. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.