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Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen drei unterschiedliche Beitragssätze. 1. Allgemeiner Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld nach Ablauf von sechs Wochen. 2. Erhöhter Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld vor Ablauf von sechs Wochen (für Selbstständige in der Regel nach 3 oder 4 Wochen). ·3. Ermäßigter Beitragssatz: Keine Krankengeldzahlung, z.B. Rentner, Selbstständige ohne Krankengeldanspruch. Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge.
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