Versicherungen vergleichen und sparen

Bezugsgröße

Unter der Bezugsgröße versteht man das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorvorjahr. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu ermittelt. Sie dient zur Berechnung vieler Beiträge in der Sozialversicherung, wie
· das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung,
· den Anspruch auf Familienversicherung,
· die Berechnung des Mindestbeitrages für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,
· die Befreiung von Zuzahlungen bei Arzneimitteln usw.2006 beträgt die Bezugsgröße

·in den alten Bundesländern: jährlich 29.400?,
monatlich 2.450?
·in den neuen Bundesländern: jährlich 24.780?,
monatlich 2.065?
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.