- Ablauf
- Ablehnung
- Aktiengesellschaft (AG)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Altersrückstellung
- Alterungsrückstellung
- Ambulante Leistungen
- Annahme
- Annahmezwang
- Anrechnung von Wartezeiten
- Anrechnungsbetrag
- Antrag
- Antragsbindefrist = Antragsfrist
- Anwartschaftsversicherung
- Anzeigepflicht
- AOK
- Äquivalenzprinzip
- Arbeitgeberwechsel
- Arbeitnehmer
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Arzneimittel
- Außergewöhnliche Belastung
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Aussteuerung
- BAFin
- Basistarif
- Beamte
- Beamtenanwärter
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Beginn des Versicherungsschutzes (private Krankenversicherung)
- Beihilfe
- Beitragsanpassung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsberechnung
- Beitragslimitierung
- Beitragsrückerstattung
- Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Beitragssicherungszuschlag
- Belegarzt
- Berufsunfähigkeit
- Bezugsgröße
- Bindefrist
- BKK
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesknappschaft
- Bundeswehr
- Chip-Karte für privat Versicherte
- Deckungsrückstellung
- Doppelversicherung
- Ehegattennachversicherung
- Eigenanteile
- Einmalbeitrag
- Eintrittsalter
- Ende des Versicherungsschutzes
- Entziehungsmaßnahme
- Erhöhung des Versicherungsschutzes
- Ersatzkassen
- Erziehungsurlaub
- Familienversicherung
- Festbetrag
- Formeller Versicherungsbeginn
- Freiberufler
- Freie Heilfürsorge
- Freiwillig Versicherte
- Gebührenordnung
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- Gehaltsfortzahlung
- Gemischte Krankenanstalten
- Geringfügige Beschäftigung
- Gesamteinkommen
- Gesetzliche Krankenkassen
- GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
- Gruppenversicherung
- Härtefallregelung
- Haushaltshilfe
- Heilmittel
- Heilpraktiker
- Hilfsmittel
- Jahresarbeitsentgelt(JAE-)grenze
- Karenzzeit
- Kassenwahlrecht
- Kennzahlenkatalog
- Kieferorthopädie
- Kinder
- Kindernachversicherung
- Kostenerstattungsprinzip
- Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung)
- Krankenhaus
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankenkassen
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung)
- Krankenversichertenkarte
- Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner
- Krankheitskosten-Zusatzversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
- Künstler
- Kuren
- KVDR (Krankenversicherung der Rentner)
- Landwirte
- Leistungseinschränkungen
- Lohnfortzahlung
- Materieller Versicherungsbeginn
- Maximal-Prozentualsystem
- Maximalsystem
- MB/KK und MB/KT
- Mehrbettzimmer
- Mehrfachversicherung
- Meldung über Arbeitsunfähigkeit
- Musterbedingungen
- Mutterschutzfristen
- Nachweispflicht
- Neugeborenennachversicherung
- Obliegenheiten
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe
- Pflegeversicherung
- Pflichtversicherte
- Progressionsvorbehalt
- Prozentual-Maximalsystem
- Prozentualsystem
- Psychotherapie
- Regelleistungen
- Rehabilitation
- Rentner
- Restkostenversicherung
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rooming in
- Rückdatierung
- Rücklagen
- Rückstellungen
- Rücktransport
- Rücktritt
- Ruheversicherung
- Sachleistungen
- Scheidung
- See-Krankenkasse für Seeleute
- Selbstbeteiligung
- Selbstbeteiligung im Krankenhaus (gesetzliche Krankenversicherung)
- Selbstständige
- Seniorentarif
- SGB
- SGB V
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgaben
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsabkommen
- Spartentrennung
- Standardtarif für ältere Versicherte
- Stationäre Heilbehandlung
- Sterbegeld
- Studenten
- Sucht
- Tarifbedingungen
- Tarifwechsel
- Überforderungsklausel
- Überführungskosten
- Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
- Umlageverfahren
- Unterschrift im Antrag
- Untersuchungspflicht
- Versicherungsfall
- Versicherungsfreiheit
- Versicherungsjahr
- Versicherungspflicht
- Versicherungspflichtgrenze
- Versicherungssteuer
- Versorgungsbezüge
- Vertrag
- Vertragsdauer
- Vertragsgrundlage
- VN
- Vollversicherung
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Wahlleistungen
- Wartezeitanrechnung / erlass
- Wartezeiten
- Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Widerrufsrecht
- Zahlungsverzug
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
Bundeseinheitliche, staatliche Aufsichtsbehörde für die privaten Versicherungsunternehmen. Sitz ist Bonn. Die BAFin erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht diesen. Ziel der staatlichen Aufsicht ist, zu gewährleisten, dass die Versicherungsunternehmen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten einhalten. Die Aufsicht erstreckt sich daher in erster Linie auf eine ständige Überprüfung der finanziellen Situation der Versicherungsunternehmen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele: Übergeordnetes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherstellen. Hieraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten: Zum einen die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die in der Vergangenheit vor allem vom BAKred und BAV wahrgenommen wurde, zum anderen der Schutz der Kunden und Anleger.
Kunden des Finanzdienstleistungssektors, also Kunden von Versicherungen, Banken etc., können sich bei Problemen mit einem unter der Aufsicht stehenden Unternehmen direkt an die Bundesanstalt wenden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele: Übergeordnetes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherstellen. Hieraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten: Zum einen die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die in der Vergangenheit vor allem vom BAKred und BAV wahrgenommen wurde, zum anderen der Schutz der Kunden und Anleger.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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