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Chip-Karte für privat Versicherte

Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, erhalten Sie nach Abschluss eines Tarifes eine Chip-Karte. Diese wird eingesetzt zur Erstattung von Krankenhauskosten. Aus der Chip-Karte ist für das Krankenhaus ersichtlich, welche Leistungen von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Sie gilt damit als Kostenübernahmeerklärung für die Pflegekosten.
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