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Familienversicherung

Unter dem Begriff Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Ihr Ehegatte und Ihre Kinder sind mitversichert, wenn deren Gesamteinkommen im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet.

Für Ihre Kinder besteht Anspruch auf Familienversicherung
· bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
· bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
·weiterhin bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befinden,
· über das 25. Lebensjahr hinaus für die Zeit, um die eine Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung wegen Erfüllung des Wehr- oder des Zivildienstes unterbrochen oder verzögert wurde,
· ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Kein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, wenn ein Elternteil
·nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und
·ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bezieht und sein Einkommen regelmäßig höher ist als das des in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten


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