Versicherungen vergleichen und sparen

Festbetrag

Seit 1989 bestehen Arzneimittelfestbeträge, die die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung vor überhöhten Arzneimittelpreisen schützen sollen. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittel-Preisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für vergleichbare und somit austauschbare, aber unterschiedlich teure Medikamente, wird ein einheitlicher, maximaler Erstattungsbetrag festgesetzt, der für alle Krankenkassen bindend ist, der so genannte Festbetrag. Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss der Patient den Differenzbetrag zusätzlich entrichten. Gegenwärtig existieren Festbeträge für über 24.100 Arzneimittelpackungen (sprich verschiedene Fertigarzneimittel unter Berücksichtigung von Wirkstärken, Packungsgrößen und Darreichungsformen).

Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.