- Ablauf
- Ablehnung
- Aktiengesellschaft (AG)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Altersrückstellung
- Alterungsrückstellung
- Ambulante Leistungen
- Annahme
- Annahmezwang
- Anrechnung von Wartezeiten
- Anrechnungsbetrag
- Antrag
- Antragsbindefrist = Antragsfrist
- Anwartschaftsversicherung
- Anzeigepflicht
- AOK
- Äquivalenzprinzip
- Arbeitgeberwechsel
- Arbeitnehmer
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Arzneimittel
- Außergewöhnliche Belastung
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Aussteuerung
- BAFin
- Basistarif
- Beamte
- Beamtenanwärter
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Beginn des Versicherungsschutzes (private Krankenversicherung)
- Beihilfe
- Beitragsanpassung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsberechnung
- Beitragslimitierung
- Beitragsrückerstattung
- Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Beitragssicherungszuschlag
- Belegarzt
- Berufsunfähigkeit
- Bezugsgröße
- Bindefrist
- BKK
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesknappschaft
- Bundeswehr
- Chip-Karte für privat Versicherte
- Deckungsrückstellung
- Doppelversicherung
- Ehegattennachversicherung
- Eigenanteile
- Einmalbeitrag
- Eintrittsalter
- Ende des Versicherungsschutzes
- Entziehungsmaßnahme
- Erhöhung des Versicherungsschutzes
- Ersatzkassen
- Erziehungsurlaub
- Familienversicherung
- Festbetrag
- Formeller Versicherungsbeginn
- Freiberufler
- Freie Heilfürsorge
- Freiwillig Versicherte
- Gebührenordnung
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- Gehaltsfortzahlung
- Gemischte Krankenanstalten
- Geringfügige Beschäftigung
- Gesamteinkommen
- Gesetzliche Krankenkassen
- GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
- Gruppenversicherung
- Härtefallregelung
- Haushaltshilfe
- Heilmittel
- Heilpraktiker
- Hilfsmittel
- Jahresarbeitsentgelt(JAE-)grenze
- Karenzzeit
- Kassenwahlrecht
- Kennzahlenkatalog
- Kieferorthopädie
- Kinder
- Kindernachversicherung
- Kostenerstattungsprinzip
- Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung)
- Krankenhaus
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankenkassen
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung)
- Krankenversichertenkarte
- Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner
- Krankheitskosten-Zusatzversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
- Künstler
- Kuren
- KVDR (Krankenversicherung der Rentner)
- Landwirte
- Leistungseinschränkungen
- Lohnfortzahlung
- Materieller Versicherungsbeginn
- Maximal-Prozentualsystem
- Maximalsystem
- MB/KK und MB/KT
- Mehrbettzimmer
- Mehrfachversicherung
- Meldung über Arbeitsunfähigkeit
- Musterbedingungen
- Mutterschutzfristen
- Nachweispflicht
- Neugeborenennachversicherung
- Obliegenheiten
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe
- Pflegeversicherung
- Pflichtversicherte
- Progressionsvorbehalt
- Prozentual-Maximalsystem
- Prozentualsystem
- Psychotherapie
- Regelleistungen
- Rehabilitation
- Rentner
- Restkostenversicherung
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rooming in
- Rückdatierung
- Rücklagen
- Rückstellungen
- Rücktransport
- Rücktritt
- Ruheversicherung
- Sachleistungen
- Scheidung
- See-Krankenkasse für Seeleute
- Selbstbeteiligung
- Selbstbeteiligung im Krankenhaus (gesetzliche Krankenversicherung)
- Selbstständige
- Seniorentarif
- SGB
- SGB V
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgaben
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsabkommen
- Spartentrennung
- Standardtarif für ältere Versicherte
- Stationäre Heilbehandlung
- Sterbegeld
- Studenten
- Sucht
- Tarifbedingungen
- Tarifwechsel
- Überforderungsklausel
- Überführungskosten
- Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
- Umlageverfahren
- Unterschrift im Antrag
- Untersuchungspflicht
- Versicherungsfall
- Versicherungsfreiheit
- Versicherungsjahr
- Versicherungspflicht
- Versicherungspflichtgrenze
- Versicherungssteuer
- Versorgungsbezüge
- Vertrag
- Vertragsdauer
- Vertragsgrundlage
- VN
- Vollversicherung
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Wahlleistungen
- Wartezeitanrechnung / erlass
- Wartezeiten
- Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Widerrufsrecht
- Zahlungsverzug
Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge bezeichnet eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn hauptsächlich für Soldaten, Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamte während ihrer aktiven Dienstzeit. Dieser Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung wird als freie Heilfürsorge bezeichnet.
Grundlage sind Verordnungen des Bundes oder der einzelnen Länder. Die Leistungen entsprechen denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Ehegatten und Kinder von Freie-Heilfürsorge-Berechtigten besteht Beihilfeanspruch.
Freie Heilfürsorge wird gewährt für:
· Berufssoldaten
· Soldaten auf Zeit
· Wehrpflichtige
· Angehörige des Bundesgrenzschutzes
· sowie- Polizei- und Feuerwehrbeamten entsprechend den Regelungen der einzelnen Länder
Grundlage sind Verordnungen des Bundes oder der einzelnen Länder. Die Leistungen entsprechen denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Ehegatten und Kinder von Freie-Heilfürsorge-Berechtigten besteht Beihilfeanspruch.
Freie Heilfürsorge wird gewährt für:
· Berufssoldaten
· Soldaten auf Zeit
· Wehrpflichtige
· Angehörige des Bundesgrenzschutzes
· sowie- Polizei- und Feuerwehrbeamten entsprechend den Regelungen der einzelnen Länder
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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