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Gehaltsfortzahlung

Für jede Arbeitsunfähigkeit haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für grundsätzlich sechs Wochen.
Die Anspruchsdauer verlängert sich jedoch nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt, die für sich allein ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit verursacht.
Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten begrenzt. Die Zwölf-Monats-Frist braucht nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein. Wenn Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit jedoch mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig waren, haben Sie wieder Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

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