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Haushaltshilfe

Wenn Se in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten Sie eine Hilfe zur Haushaltsführung, wenn Sie oder eine im Haushalt lebende Person wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, bei Kuren sowie häuslicher Krankenpflege den Haushalte nicht weiterführen können und in Ihrem Haushalt ein Kind (innerhalb bestimmter Altersgrenzen) lebt.
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