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Kieferorthopädie

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt seit dem 1. Januar 1993 nur noch bei minderjährigen Versicherten (bei schwerer Kiefermissbildung auch bei Erwachsenen) 80% der Kosten für die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten Behandlung.

Befinden sich mindestens zwei Ihrer Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, in Behandlung, werden ab dem 2. Kind 90% der Kosten übernommen. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie den von Ihnen getragenen Kostenanteil erstattet. Bei den privaten Krankenversicherungen erfolgt die Erstattung dieser Kosten unabhängig vom Alter der versicherten Person je nach Tarif in der Regel im Rahmen der Zahnersatzregelung.
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