- Ablauf
- Ablehnung
- Aktiengesellschaft (AG)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Altersrückstellung
- Alterungsrückstellung
- Ambulante Leistungen
- Annahme
- Annahmezwang
- Anrechnung von Wartezeiten
- Anrechnungsbetrag
- Antrag
- Antragsbindefrist = Antragsfrist
- Anwartschaftsversicherung
- Anzeigepflicht
- AOK
- Äquivalenzprinzip
- Arbeitgeberwechsel
- Arbeitnehmer
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Arzneimittel
- Außergewöhnliche Belastung
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Aussteuerung
- BAFin
- Basistarif
- Beamte
- Beamtenanwärter
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Beginn des Versicherungsschutzes (private Krankenversicherung)
- Beihilfe
- Beitragsanpassung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsberechnung
- Beitragslimitierung
- Beitragsrückerstattung
- Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Beitragssicherungszuschlag
- Belegarzt
- Berufsunfähigkeit
- Bezugsgröße
- Bindefrist
- BKK
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesknappschaft
- Bundeswehr
- Chip-Karte für privat Versicherte
- Deckungsrückstellung
- Doppelversicherung
- Ehegattennachversicherung
- Eigenanteile
- Einmalbeitrag
- Eintrittsalter
- Ende des Versicherungsschutzes
- Entziehungsmaßnahme
- Erhöhung des Versicherungsschutzes
- Ersatzkassen
- Erziehungsurlaub
- Familienversicherung
- Festbetrag
- Formeller Versicherungsbeginn
- Freiberufler
- Freie Heilfürsorge
- Freiwillig Versicherte
- Gebührenordnung
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- Gehaltsfortzahlung
- Gemischte Krankenanstalten
- Geringfügige Beschäftigung
- Gesamteinkommen
- Gesetzliche Krankenkassen
- GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
- Gruppenversicherung
- Härtefallregelung
- Haushaltshilfe
- Heilmittel
- Heilpraktiker
- Hilfsmittel
- Jahresarbeitsentgelt(JAE-)grenze
- Karenzzeit
- Kassenwahlrecht
- Kennzahlenkatalog
- Kieferorthopädie
- Kinder
- Kindernachversicherung
- Kostenerstattungsprinzip
- Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung)
- Krankenhaus
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankenkassen
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung)
- Krankenversichertenkarte
- Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner
- Krankheitskosten-Zusatzversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
- Künstler
- Kuren
- KVDR (Krankenversicherung der Rentner)
- Landwirte
- Leistungseinschränkungen
- Lohnfortzahlung
- Materieller Versicherungsbeginn
- Maximal-Prozentualsystem
- Maximalsystem
- MB/KK und MB/KT
- Mehrbettzimmer
- Mehrfachversicherung
- Meldung über Arbeitsunfähigkeit
- Musterbedingungen
- Mutterschutzfristen
- Nachweispflicht
- Neugeborenennachversicherung
- Obliegenheiten
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe
- Pflegeversicherung
- Pflichtversicherte
- Progressionsvorbehalt
- Prozentual-Maximalsystem
- Prozentualsystem
- Psychotherapie
- Regelleistungen
- Rehabilitation
- Rentner
- Restkostenversicherung
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rooming in
- Rückdatierung
- Rücklagen
- Rückstellungen
- Rücktransport
- Rücktritt
- Ruheversicherung
- Sachleistungen
- Scheidung
- See-Krankenkasse für Seeleute
- Selbstbeteiligung
- Selbstbeteiligung im Krankenhaus (gesetzliche Krankenversicherung)
- Selbstständige
- Seniorentarif
- SGB
- SGB V
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgaben
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsabkommen
- Spartentrennung
- Standardtarif für ältere Versicherte
- Stationäre Heilbehandlung
- Sterbegeld
- Studenten
- Sucht
- Tarifbedingungen
- Tarifwechsel
- Überforderungsklausel
- Überführungskosten
- Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
- Umlageverfahren
- Unterschrift im Antrag
- Untersuchungspflicht
- Versicherungsfall
- Versicherungsfreiheit
- Versicherungsjahr
- Versicherungspflicht
- Versicherungspflichtgrenze
- Versicherungssteuer
- Versorgungsbezüge
- Vertrag
- Vertragsdauer
- Vertragsgrundlage
- VN
- Vollversicherung
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Wahlleistungen
- Wartezeitanrechnung / erlass
- Wartezeiten
- Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Widerrufsrecht
- Zahlungsverzug
Pflegeversicherung
Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen für allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind, dann sind Sie seit dem 1. Januar 1995 gesetzlich verpflichtet, dort auch eine Pflegeversicherung abzuschließen.
Sind Sie Beamter, dann gilt diese Verpflichtung für die von der Beihilfe nicht abgedeckten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können das Pflegefallrisiko auch bei einem privaten Krankenversicherer absichern.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung werden nach Ihrem Eintrittsalter kalkuliert. Sie zahlen bis zu 50 % der Beiträge, maximal bis zur Hälfte Ihrer zuständigen Pflichtkasse zur privaten Pflegepflichtversicherung. Wenn Sie Beamter sind, dann gilt: Sie erhalten zwar keinen Arbeitgeberzuschuss, zahlen aber ohnehin lediglich einen reduzierten Beitrag.
Sind Sie Beamter, dann gilt diese Verpflichtung für die von der Beihilfe nicht abgedeckten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können das Pflegefallrisiko auch bei einem privaten Krankenversicherer absichern.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung werden nach Ihrem Eintrittsalter kalkuliert. Sie zahlen bis zu 50 % der Beiträge, maximal bis zur Hälfte Ihrer zuständigen Pflichtkasse zur privaten Pflegepflichtversicherung. Wenn Sie Beamter sind, dann gilt: Sie erhalten zwar keinen Arbeitgeberzuschuss, zahlen aber ohnehin lediglich einen reduzierten Beitrag.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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