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Pflegeversicherung

Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen für allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind, dann sind Sie seit dem 1. Januar 1995 gesetzlich verpflichtet, dort auch eine Pflegeversicherung abzuschließen.

Sind Sie Beamter, dann gilt diese Verpflichtung für die von der Beihilfe nicht abgedeckten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können das Pflegefallrisiko auch bei einem privaten Krankenversicherer absichern.

Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung werden nach Ihrem Eintrittsalter kalkuliert. Sie zahlen bis zu 50 % der Beiträge, maximal bis zur Hälfte Ihrer zuständigen Pflichtkasse zur privaten Pflegepflichtversicherung. Wenn Sie Beamter sind, dann gilt: Sie erhalten zwar keinen Arbeitgeberzuschuss, zahlen aber ohnehin lediglich einen reduzierten Beitrag.
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