Versicherungen vergleichen und sparen

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist die Obergrenze, bis zu der Arbeiter und Angestellte versicherungspflichtig sind.
Sie liegt im Jahr 2007 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 47.700,00 EUR.
Die Versicherungspflichtgrenze errechnet sich aus dem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt multipliziert mit zwölf (Monate). Hinzuzurechnen sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie Überstundenvergütungen, wenn sie mit einem Pauschalbetrag ständig vergütet werden. Wird die Versicherungspflichtgrenze Überschritten, entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht. Der Betroffene kann entscheiden, ob er auch weiterhin als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder einer privaten Krankenversicherung beitritt.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.