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Anrechnungszeiten

Anrechnungszeiten, früher "Ausfallzeiten" genannt, sind Zeiten, in denen aus Gründen, die im persönlichen Bereich des Versicherten liegen, keine Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung erbracht worden sind. Gründe dieser Art können sein:
- Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Rehabilitation
- Schwangerschaft oder Mutterschaft innerhalb der Schutzfristen
- Arbeitslosigkeit
- nach dem 17. Lebensjahr für maximal 3 Jahre Schul-, Fach- oder Hochschulausbildungszeiten.
Die Anrechnungszeiten wirken grundsätzlich rentensteigernd. Sie zählen zu den beitragsfreien Zeiten.

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