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Arztanordnungsklausel

Ist die Versicherungsgesellschaft der Meinung, dass eine bestimmte Therapie die Ursachen für eine vorliegende Berufsunfähigkeit beseitigen könnte, kann Sie den Versicherten zur Durchführung der Therapie verpflichten. Kommt der Versicherte der Aufforderung der Versicherungsgesellschaft nicht nach, können die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert werden.
Viele Versicherer verzichten allerdings auf diese Arztanordnungsklausel. Somit kann der Versicherte nicht zu einer Therapie gezwungen werden, der er nicht vertraut.

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