- Ablaufleistung
- Abrechnungsverband, Gewinnverband
- Abrufphase
- Abschlusskosten
- Aktienfonds
- ALB
- Altersversorgung, betriebliche
- Altersvorsorge, private
- Anfechtung
- Anrechnungszeiten
- Ansammlung, verzinsliche
- Anschlussversicherung
- Anzeigepflicht, vorvertragliche
- Arbeitslosenversicherung, gesetzliche
- Arztanordnungsklausel
- Aufschubzeit
- Ausbildungsversicherung
- AVB
- BAFin
- BAV
- Beispielrechnungen
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsfreistellung
- Beitragsrückgewähr
- Beitragsverrechnung
- Beitragszahler
- Beitragszahlung, laufende
- Beitragszahlungsdauer
- Beitragszeit
- Berechnungsfaktor 200
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
- Berufsunfähigkeitsversicherung, selbstständige
- Bewertungsreserven
- Bezugsberechtigte(r)
- Bezugsrecht
- Bindefrist
- Bonussystem, Summenzuwachs
- Bruttobeitrag (Tarifbeitrag)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Datenschutz-Ermächtigungsklausel
- Deckungskapital
- Deckungsstock
- Direktgutschrift
- Direktversicherung
- Dread-Disease-Deckung
- Drei-Säulen-System
- Durchschnittssteuersatz
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Eingangssteuersatz
- Einkommen, zu versteuerndes
- Einkommensteuer
- Einlöseprinzip
- Eintrittsalter
- Entgeltpunkte
- Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
- Erbschaftsteuerversicherung
- Erlebensfallkapital
- Ersatzzeiten
- Erwerbsminderung
- Erwerbsunfähigkeit
- Fortführung, beitragsfreie
- Freistellungsauftrag
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschegesetz
- Gesundheitsprüfung
- Gewinnanteile, Überschussanteile
- Gewinnverband, Abrechnungsverband
- Gewinnverwendungsart
- Grundfreibetrag
- Grundhöchstbeitrag
- Grundtabelle
- Halbjahresmethode
- Halbwaisenrente
- Hauptversicherung
- Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung)
- Hinterbliebene
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
- Höchstbeitrag, hälftiger
- Höchststeuersatz
- Inflation
- Kalenderjahrmethode
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kapitalertragsteuer
- Kapitallebensversicherung
- Kapitalwahlrecht
- Kostenanteil, Kostenbeitrag
- Kündigung durch Versicherer, außerordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Lebensversicherung
- Lebensversicherung, fondsgebundene
- Lebensversicherung, gemischte
- Lebensversicherung, indexgebundene
- Lebensversicherung, kapitalbildende
- Leibrente
- Leistungsdauer
- Mischfonds
- Mitversicherte Person (MVP)
- Mitversicherte Person (MVP)
- Nachversicherung
- Obliegenheiten
- Pauschalregelung
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
- Pflegerentenversicherung, selbstständige
- Pflegeversicherung, gesetzliche
- Punktesystem
- Ratenzuschlag
- Rechnungszins, Rechnungszinsfuß
- Rendite
- Rente, aufgeschobene
- Rentenartfaktor
- Rentenfonds
- Rentenformel
- Rentengarantiezeit
- Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
- Rentenversicherung, private
- Rentenwert, aktueller
- Restschuldversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Risikoanteil, Risikobeitrag
- Risikoausschluss
- Risikoklassen
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rückkauf
- Rückkaufswert
- Rückstellung
- Rücktritt des Versicherers
- Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
- Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
- Schweigepflicht-Entbindungsklausel
- Selbstständige
- SGB
- Sofortrente
- Solidaritätszuschlag
- Sonderausgaben
- Sozialversicherung
- Sparanteil, Sparbeitrag
- Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz
- Splittingtabelle
- Sterbegeldversicherung
- Sterbetafel
- Sterbewahrscheinlichkeit
- Steuerersparnis
- Tarif
- Teilauszahlung
- Telekommunikationsklausel
- Termfix-Versicherung
- Tilgungsversicherung
- Todesfallkapital, Todesfallleistung, Todesfallsumme
- Todesfallversicherung, lebenslängliche
- Überschussanteile
- Umlageverfahren
- Umwandlungsrecht, Umtauschrecht
- Unfall
- Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)
- Unfallversicherung (private)
- Unterjährige Zahlungsweise
- Unwiderrufliches Bezugsrecht
- VAG
- Verbraucherinformationen
- Verbundene Leben
- Vermögensbildende Lebensversicherung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Versicherer (VR)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsdauer
- Versicherungsfall, Leistungsfall
- Versicherungsleistung, beitragsfreie
- Versicherungsleistung, garantierte
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungspflicht
- Versicherungssumme, Versicherungsleistung
- Versicherungsvertrag
- Versorgungsbedarf
- Versorgungskapital
- Versorgungslücke
- Versorgungsziel
- Verweisungsklausel
- Vollwaisenrente
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgehöchstbetrag
- Vorsorgepauschale
- Vorwegabzug
- Waisenrente
- Wartezeit
- Werbungskosten
- Widerrufsrecht
- Widerspruchsrecht
- Witwen-/Witwerrente
- Witwen-/Witwerrente, kleine
- Witwen-Witwerrente, große
- Zahlungsweise, unterjährige
- Zeitrente
- Zillmer-Verfahren (oder: Zillmerung)
- Zugangsfaktor
- Zusatzversicherung
Beispielrechnungen
Beispielrechnungen zur Lebensversicherung stellen den möglichen Verlauf zukünftiger Überschussbeteiligungen dar. Diese können jedoch nicht garantiert werden, da die Höhe der tatsächlich zukünftig vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse von den Kapitalerträgen, vom Sterblichkeitsverlauf und von den Verwaltungskosten abhängt. Die vom Versicherer den Kunden vorgelegten Beispielrechnungen müssen jedoch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) genehmigt werden. Dieses geschieht erst dann, wenn der Nachweis der Finanzierbarkeit erbracht ist.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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