Versicherungen vergleichen und sparen

Beitragsrückgewähr

Die Beitragsrückgewähr ist eine Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung. Stirbt der Versicherte während der Aufschubzeit (also vor Rentenbeginn), kann die Rückzahlung der Beiträge zuzüglich der darauf entfallenen Überschussbeteiligung vereinbart werden.
Neuerdings gibt es auch Tarife am Markt, bei denen der Versicherte nach Einsetzen der Rentenzahlung das in der Versicherung noch vorhandene Kapital jederzeit in einer Summe abrufen kann.

Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.