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Beitragszeit

In der gesetzl. Rentenversicherung sind Beitragszeiten die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind. Dazu rechnen auch Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die z.B. in der ehemaligen DDR zurückgelegt wurden.
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