- Ablaufleistung
- Abrechnungsverband, Gewinnverband
- Abrufphase
- Abschlusskosten
- Aktienfonds
- ALB
- Altersversorgung, betriebliche
- Altersvorsorge, private
- Anfechtung
- Anrechnungszeiten
- Ansammlung, verzinsliche
- Anschlussversicherung
- Anzeigepflicht, vorvertragliche
- Arbeitslosenversicherung, gesetzliche
- Arztanordnungsklausel
- Aufschubzeit
- Ausbildungsversicherung
- AVB
- BAFin
- BAV
- Beispielrechnungen
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsfreistellung
- Beitragsrückgewähr
- Beitragsverrechnung
- Beitragszahler
- Beitragszahlung, laufende
- Beitragszahlungsdauer
- Beitragszeit
- Berechnungsfaktor 200
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
- Berufsunfähigkeitsversicherung, selbstständige
- Bewertungsreserven
- Bezugsberechtigte(r)
- Bezugsrecht
- Bindefrist
- Bonussystem, Summenzuwachs
- Bruttobeitrag (Tarifbeitrag)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Datenschutz-Ermächtigungsklausel
- Deckungskapital
- Deckungsstock
- Direktgutschrift
- Direktversicherung
- Dread-Disease-Deckung
- Drei-Säulen-System
- Durchschnittssteuersatz
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Eingangssteuersatz
- Einkommen, zu versteuerndes
- Einkommensteuer
- Einlöseprinzip
- Eintrittsalter
- Entgeltpunkte
- Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
- Erbschaftsteuerversicherung
- Erlebensfallkapital
- Ersatzzeiten
- Erwerbsminderung
- Erwerbsunfähigkeit
- Fortführung, beitragsfreie
- Freistellungsauftrag
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschegesetz
- Gesundheitsprüfung
- Gewinnanteile, Überschussanteile
- Gewinnverband, Abrechnungsverband
- Gewinnverwendungsart
- Grundfreibetrag
- Grundhöchstbeitrag
- Grundtabelle
- Halbjahresmethode
- Halbwaisenrente
- Hauptversicherung
- Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung)
- Hinterbliebene
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
- Höchstbeitrag, hälftiger
- Höchststeuersatz
- Inflation
- Kalenderjahrmethode
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kapitalertragsteuer
- Kapitallebensversicherung
- Kapitalwahlrecht
- Kostenanteil, Kostenbeitrag
- Kündigung durch Versicherer, außerordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Lebensversicherung
- Lebensversicherung, fondsgebundene
- Lebensversicherung, gemischte
- Lebensversicherung, indexgebundene
- Lebensversicherung, kapitalbildende
- Leibrente
- Leistungsdauer
- Mischfonds
- Mitversicherte Person (MVP)
- Mitversicherte Person (MVP)
- Nachversicherung
- Obliegenheiten
- Pauschalregelung
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
- Pflegerentenversicherung, selbstständige
- Pflegeversicherung, gesetzliche
- Punktesystem
- Ratenzuschlag
- Rechnungszins, Rechnungszinsfuß
- Rendite
- Rente, aufgeschobene
- Rentenartfaktor
- Rentenfonds
- Rentenformel
- Rentengarantiezeit
- Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
- Rentenversicherung, private
- Rentenwert, aktueller
- Restschuldversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Risikoanteil, Risikobeitrag
- Risikoausschluss
- Risikoklassen
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rückkauf
- Rückkaufswert
- Rückstellung
- Rücktritt des Versicherers
- Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
- Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
- Schweigepflicht-Entbindungsklausel
- Selbstständige
- SGB
- Sofortrente
- Solidaritätszuschlag
- Sonderausgaben
- Sozialversicherung
- Sparanteil, Sparbeitrag
- Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz
- Splittingtabelle
- Sterbegeldversicherung
- Sterbetafel
- Sterbewahrscheinlichkeit
- Steuerersparnis
- Tarif
- Teilauszahlung
- Telekommunikationsklausel
- Termfix-Versicherung
- Tilgungsversicherung
- Todesfallkapital, Todesfallleistung, Todesfallsumme
- Todesfallversicherung, lebenslängliche
- Überschussanteile
- Umlageverfahren
- Umwandlungsrecht, Umtauschrecht
- Unfall
- Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)
- Unfallversicherung (private)
- Unterjährige Zahlungsweise
- Unwiderrufliches Bezugsrecht
- VAG
- Verbraucherinformationen
- Verbundene Leben
- Vermögensbildende Lebensversicherung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Versicherer (VR)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsdauer
- Versicherungsfall, Leistungsfall
- Versicherungsleistung, beitragsfreie
- Versicherungsleistung, garantierte
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungspflicht
- Versicherungssumme, Versicherungsleistung
- Versicherungsvertrag
- Versorgungsbedarf
- Versorgungskapital
- Versorgungslücke
- Versorgungsziel
- Verweisungsklausel
- Vollwaisenrente
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgehöchstbetrag
- Vorsorgepauschale
- Vorwegabzug
- Waisenrente
- Wartezeit
- Werbungskosten
- Widerrufsrecht
- Widerspruchsrecht
- Witwen-/Witwerrente
- Witwen-/Witwerrente, kleine
- Witwen-Witwerrente, große
- Zahlungsweise, unterjährige
- Zeitrente
- Zillmer-Verfahren (oder: Zillmerung)
- Zugangsfaktor
- Zusatzversicherung
Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person infolge von ärztlich nachzuweisender Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverfall voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben.
Die andere Tätigkeit muss aufgrund der Ausbildung und Erfahrung, bzw. den Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden können und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Dann erhalten Sie die vereinbarten Leistungen aus der Versicherung. Je nach speziellen Versicherungsbedingungen kann die Gesellschaft Sie aber auch auf einen anderen Beruf verweisen.
Die andere Tätigkeit muss aufgrund der Ausbildung und Erfahrung, bzw. den Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden können und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Dann erhalten Sie die vereinbarten Leistungen aus der Versicherung. Je nach speziellen Versicherungsbedingungen kann die Gesellschaft Sie aber auch auf einen anderen Beruf verweisen.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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