- Ablaufleistung
- Abrechnungsverband, Gewinnverband
- Abrufphase
- Abschlusskosten
- Aktienfonds
- ALB
- Altersversorgung, betriebliche
- Altersvorsorge, private
- Anfechtung
- Anrechnungszeiten
- Ansammlung, verzinsliche
- Anschlussversicherung
- Anzeigepflicht, vorvertragliche
- Arbeitslosenversicherung, gesetzliche
- Arztanordnungsklausel
- Aufschubzeit
- Ausbildungsversicherung
- AVB
- BAFin
- BAV
- Beispielrechnungen
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsfreistellung
- Beitragsrückgewähr
- Beitragsverrechnung
- Beitragszahler
- Beitragszahlung, laufende
- Beitragszahlungsdauer
- Beitragszeit
- Berechnungsfaktor 200
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
- Berufsunfähigkeitsversicherung, selbstständige
- Bewertungsreserven
- Bezugsberechtigte(r)
- Bezugsrecht
- Bindefrist
- Bonussystem, Summenzuwachs
- Bruttobeitrag (Tarifbeitrag)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Datenschutz-Ermächtigungsklausel
- Deckungskapital
- Deckungsstock
- Direktgutschrift
- Direktversicherung
- Dread-Disease-Deckung
- Drei-Säulen-System
- Durchschnittssteuersatz
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Eingangssteuersatz
- Einkommen, zu versteuerndes
- Einkommensteuer
- Einlöseprinzip
- Eintrittsalter
- Entgeltpunkte
- Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
- Erbschaftsteuerversicherung
- Erlebensfallkapital
- Ersatzzeiten
- Erwerbsminderung
- Erwerbsunfähigkeit
- Fortführung, beitragsfreie
- Freistellungsauftrag
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschegesetz
- Gesundheitsprüfung
- Gewinnanteile, Überschussanteile
- Gewinnverband, Abrechnungsverband
- Gewinnverwendungsart
- Grundfreibetrag
- Grundhöchstbeitrag
- Grundtabelle
- Halbjahresmethode
- Halbwaisenrente
- Hauptversicherung
- Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung)
- Hinterbliebene
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
- Höchstbeitrag, hälftiger
- Höchststeuersatz
- Inflation
- Kalenderjahrmethode
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kapitalertragsteuer
- Kapitallebensversicherung
- Kapitalwahlrecht
- Kostenanteil, Kostenbeitrag
- Kündigung durch Versicherer, außerordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Lebensversicherung
- Lebensversicherung, fondsgebundene
- Lebensversicherung, gemischte
- Lebensversicherung, indexgebundene
- Lebensversicherung, kapitalbildende
- Leibrente
- Leistungsdauer
- Mischfonds
- Mitversicherte Person (MVP)
- Mitversicherte Person (MVP)
- Nachversicherung
- Obliegenheiten
- Pauschalregelung
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
- Pflegerentenversicherung, selbstständige
- Pflegeversicherung, gesetzliche
- Punktesystem
- Ratenzuschlag
- Rechnungszins, Rechnungszinsfuß
- Rendite
- Rente, aufgeschobene
- Rentenartfaktor
- Rentenfonds
- Rentenformel
- Rentengarantiezeit
- Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
- Rentenversicherung, private
- Rentenwert, aktueller
- Restschuldversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Risikoanteil, Risikobeitrag
- Risikoausschluss
- Risikoklassen
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rückkauf
- Rückkaufswert
- Rückstellung
- Rücktritt des Versicherers
- Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
- Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
- Schweigepflicht-Entbindungsklausel
- Selbstständige
- SGB
- Sofortrente
- Solidaritätszuschlag
- Sonderausgaben
- Sozialversicherung
- Sparanteil, Sparbeitrag
- Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz
- Splittingtabelle
- Sterbegeldversicherung
- Sterbetafel
- Sterbewahrscheinlichkeit
- Steuerersparnis
- Tarif
- Teilauszahlung
- Telekommunikationsklausel
- Termfix-Versicherung
- Tilgungsversicherung
- Todesfallkapital, Todesfallleistung, Todesfallsumme
- Todesfallversicherung, lebenslängliche
- Überschussanteile
- Umlageverfahren
- Umwandlungsrecht, Umtauschrecht
- Unfall
- Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)
- Unfallversicherung (private)
- Unterjährige Zahlungsweise
- Unwiderrufliches Bezugsrecht
- VAG
- Verbraucherinformationen
- Verbundene Leben
- Vermögensbildende Lebensversicherung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Versicherer (VR)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsdauer
- Versicherungsfall, Leistungsfall
- Versicherungsleistung, beitragsfreie
- Versicherungsleistung, garantierte
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungspflicht
- Versicherungssumme, Versicherungsleistung
- Versicherungsvertrag
- Versorgungsbedarf
- Versorgungskapital
- Versorgungslücke
- Versorgungsziel
- Verweisungsklausel
- Vollwaisenrente
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgehöchstbetrag
- Vorsorgepauschale
- Vorwegabzug
- Waisenrente
- Wartezeit
- Werbungskosten
- Widerrufsrecht
- Widerspruchsrecht
- Witwen-/Witwerrente
- Witwen-/Witwerrente, kleine
- Witwen-Witwerrente, große
- Zahlungsweise, unterjährige
- Zeitrente
- Zillmer-Verfahren (oder: Zillmerung)
- Zugangsfaktor
- Zusatzversicherung
Deckungsstock
Der Versicherer muss die Sparbeiträge so anlegen, dass er damit jederzeit die Verpflichtungen aus den laufenden Verträgen erfüllen kann. Diese in Form verschiedener Anlagen vorhandenen Mittel werden als Deckungsstock bezeichnet. Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gelten folgende Anlagegrundsätze: Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung, Streuung. Als Sondervermögen wird der Deckungsstock von einem Treuhänder und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) überwacht. Der Deckungsstock ist für die Ansprüche der Versicherungsnehmer reserviert und konsequenterweise dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.