- Ablaufleistung
- Abrechnungsverband, Gewinnverband
- Abrufphase
- Abschlusskosten
- Aktienfonds
- ALB
- Altersversorgung, betriebliche
- Altersvorsorge, private
- Anfechtung
- Anrechnungszeiten
- Ansammlung, verzinsliche
- Anschlussversicherung
- Anzeigepflicht, vorvertragliche
- Arbeitslosenversicherung, gesetzliche
- Arztanordnungsklausel
- Aufschubzeit
- Ausbildungsversicherung
- AVB
- BAFin
- BAV
- Beispielrechnungen
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsfreistellung
- Beitragsrückgewähr
- Beitragsverrechnung
- Beitragszahler
- Beitragszahlung, laufende
- Beitragszahlungsdauer
- Beitragszeit
- Berechnungsfaktor 200
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
- Berufsunfähigkeitsversicherung, selbstständige
- Bewertungsreserven
- Bezugsberechtigte(r)
- Bezugsrecht
- Bindefrist
- Bonussystem, Summenzuwachs
- Bruttobeitrag (Tarifbeitrag)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Datenschutz-Ermächtigungsklausel
- Deckungskapital
- Deckungsstock
- Direktgutschrift
- Direktversicherung
- Dread-Disease-Deckung
- Drei-Säulen-System
- Durchschnittssteuersatz
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Eingangssteuersatz
- Einkommen, zu versteuerndes
- Einkommensteuer
- Einlöseprinzip
- Eintrittsalter
- Entgeltpunkte
- Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
- Erbschaftsteuerversicherung
- Erlebensfallkapital
- Ersatzzeiten
- Erwerbsminderung
- Erwerbsunfähigkeit
- Fortführung, beitragsfreie
- Freistellungsauftrag
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschegesetz
- Gesundheitsprüfung
- Gewinnanteile, Überschussanteile
- Gewinnverband, Abrechnungsverband
- Gewinnverwendungsart
- Grundfreibetrag
- Grundhöchstbeitrag
- Grundtabelle
- Halbjahresmethode
- Halbwaisenrente
- Hauptversicherung
- Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung)
- Hinterbliebene
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
- Höchstbeitrag, hälftiger
- Höchststeuersatz
- Inflation
- Kalenderjahrmethode
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kapitalertragsteuer
- Kapitallebensversicherung
- Kapitalwahlrecht
- Kostenanteil, Kostenbeitrag
- Kündigung durch Versicherer, außerordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Lebensversicherung
- Lebensversicherung, fondsgebundene
- Lebensversicherung, gemischte
- Lebensversicherung, indexgebundene
- Lebensversicherung, kapitalbildende
- Leibrente
- Leistungsdauer
- Mischfonds
- Mitversicherte Person (MVP)
- Mitversicherte Person (MVP)
- Nachversicherung
- Obliegenheiten
- Pauschalregelung
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
- Pflegerentenversicherung, selbstständige
- Pflegeversicherung, gesetzliche
- Punktesystem
- Ratenzuschlag
- Rechnungszins, Rechnungszinsfuß
- Rendite
- Rente, aufgeschobene
- Rentenartfaktor
- Rentenfonds
- Rentenformel
- Rentengarantiezeit
- Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
- Rentenversicherung, private
- Rentenwert, aktueller
- Restschuldversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Risikoanteil, Risikobeitrag
- Risikoausschluss
- Risikoklassen
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rückkauf
- Rückkaufswert
- Rückstellung
- Rücktritt des Versicherers
- Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
- Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
- Schweigepflicht-Entbindungsklausel
- Selbstständige
- SGB
- Sofortrente
- Solidaritätszuschlag
- Sonderausgaben
- Sozialversicherung
- Sparanteil, Sparbeitrag
- Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz
- Splittingtabelle
- Sterbegeldversicherung
- Sterbetafel
- Sterbewahrscheinlichkeit
- Steuerersparnis
- Tarif
- Teilauszahlung
- Telekommunikationsklausel
- Termfix-Versicherung
- Tilgungsversicherung
- Todesfallkapital, Todesfallleistung, Todesfallsumme
- Todesfallversicherung, lebenslängliche
- Überschussanteile
- Umlageverfahren
- Umwandlungsrecht, Umtauschrecht
- Unfall
- Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)
- Unfallversicherung (private)
- Unterjährige Zahlungsweise
- Unwiderrufliches Bezugsrecht
- VAG
- Verbraucherinformationen
- Verbundene Leben
- Vermögensbildende Lebensversicherung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Versicherer (VR)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsdauer
- Versicherungsfall, Leistungsfall
- Versicherungsleistung, beitragsfreie
- Versicherungsleistung, garantierte
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungspflicht
- Versicherungssumme, Versicherungsleistung
- Versicherungsvertrag
- Versorgungsbedarf
- Versorgungskapital
- Versorgungslücke
- Versorgungsziel
- Verweisungsklausel
- Vollwaisenrente
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgehöchstbetrag
- Vorsorgepauschale
- Vorwegabzug
- Waisenrente
- Wartezeit
- Werbungskosten
- Widerrufsrecht
- Widerspruchsrecht
- Witwen-/Witwerrente
- Witwen-/Witwerrente, kleine
- Witwen-Witwerrente, große
- Zahlungsweise, unterjährige
- Zeitrente
- Zillmer-Verfahren (oder: Zillmerung)
- Zugangsfaktor
- Zusatzversicherung
Einlöseprinzip
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrags.
Damit gilt der Versicherungsschein als eingelöst.
Die erweiterte Einlösungsklausel sieht vor, dass Versicherungsschutz auch schon ab Vertragsbeginn besteht, wenn der Erstbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Beginn gezahlt wird. In der Praxis reicht auch eine Einzugsermächtigung für das Versicherungsunternehmen aus.
Damit gilt der Versicherungsschein als eingelöst.
Die erweiterte Einlösungsklausel sieht vor, dass Versicherungsschutz auch schon ab Vertragsbeginn besteht, wenn der Erstbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Beginn gezahlt wird. In der Praxis reicht auch eine Einzugsermächtigung für das Versicherungsunternehmen aus.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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