- Ablaufleistung
- Abrechnungsverband, Gewinnverband
- Abrufphase
- Abschlusskosten
- Aktienfonds
- ALB
- Altersversorgung, betriebliche
- Altersvorsorge, private
- Anfechtung
- Anrechnungszeiten
- Ansammlung, verzinsliche
- Anschlussversicherung
- Anzeigepflicht, vorvertragliche
- Arbeitslosenversicherung, gesetzliche
- Arztanordnungsklausel
- Aufschubzeit
- Ausbildungsversicherung
- AVB
- BAFin
- BAV
- Beispielrechnungen
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsfreistellung
- Beitragsrückgewähr
- Beitragsverrechnung
- Beitragszahler
- Beitragszahlung, laufende
- Beitragszahlungsdauer
- Beitragszeit
- Berechnungsfaktor 200
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
- Berufsunfähigkeitsversicherung, selbstständige
- Bewertungsreserven
- Bezugsberechtigte(r)
- Bezugsrecht
- Bindefrist
- Bonussystem, Summenzuwachs
- Bruttobeitrag (Tarifbeitrag)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Datenschutz-Ermächtigungsklausel
- Deckungskapital
- Deckungsstock
- Direktgutschrift
- Direktversicherung
- Dread-Disease-Deckung
- Drei-Säulen-System
- Durchschnittssteuersatz
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Eingangssteuersatz
- Einkommen, zu versteuerndes
- Einkommensteuer
- Einlöseprinzip
- Eintrittsalter
- Entgeltpunkte
- Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
- Erbschaftsteuerversicherung
- Erlebensfallkapital
- Ersatzzeiten
- Erwerbsminderung
- Erwerbsunfähigkeit
- Fortführung, beitragsfreie
- Freistellungsauftrag
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschegesetz
- Gesundheitsprüfung
- Gewinnanteile, Überschussanteile
- Gewinnverband, Abrechnungsverband
- Gewinnverwendungsart
- Grundfreibetrag
- Grundhöchstbeitrag
- Grundtabelle
- Halbjahresmethode
- Halbwaisenrente
- Hauptversicherung
- Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung)
- Hinterbliebene
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
- Höchstbeitrag, hälftiger
- Höchststeuersatz
- Inflation
- Kalenderjahrmethode
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kapitalertragsteuer
- Kapitallebensversicherung
- Kapitalwahlrecht
- Kostenanteil, Kostenbeitrag
- Kündigung durch Versicherer, außerordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Lebensversicherung
- Lebensversicherung, fondsgebundene
- Lebensversicherung, gemischte
- Lebensversicherung, indexgebundene
- Lebensversicherung, kapitalbildende
- Leibrente
- Leistungsdauer
- Mischfonds
- Mitversicherte Person (MVP)
- Mitversicherte Person (MVP)
- Nachversicherung
- Obliegenheiten
- Pauschalregelung
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
- Pflegerentenversicherung, selbstständige
- Pflegeversicherung, gesetzliche
- Punktesystem
- Ratenzuschlag
- Rechnungszins, Rechnungszinsfuß
- Rendite
- Rente, aufgeschobene
- Rentenartfaktor
- Rentenfonds
- Rentenformel
- Rentengarantiezeit
- Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
- Rentenversicherung, private
- Rentenwert, aktueller
- Restschuldversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Risikoanteil, Risikobeitrag
- Risikoausschluss
- Risikoklassen
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rückkauf
- Rückkaufswert
- Rückstellung
- Rücktritt des Versicherers
- Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
- Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
- Schweigepflicht-Entbindungsklausel
- Selbstständige
- SGB
- Sofortrente
- Solidaritätszuschlag
- Sonderausgaben
- Sozialversicherung
- Sparanteil, Sparbeitrag
- Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz
- Splittingtabelle
- Sterbegeldversicherung
- Sterbetafel
- Sterbewahrscheinlichkeit
- Steuerersparnis
- Tarif
- Teilauszahlung
- Telekommunikationsklausel
- Termfix-Versicherung
- Tilgungsversicherung
- Todesfallkapital, Todesfallleistung, Todesfallsumme
- Todesfallversicherung, lebenslängliche
- Überschussanteile
- Umlageverfahren
- Umwandlungsrecht, Umtauschrecht
- Unfall
- Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)
- Unfallversicherung (private)
- Unterjährige Zahlungsweise
- Unwiderrufliches Bezugsrecht
- VAG
- Verbraucherinformationen
- Verbundene Leben
- Vermögensbildende Lebensversicherung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Versicherer (VR)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherte Person (VP)
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsdauer
- Versicherungsfall, Leistungsfall
- Versicherungsleistung, beitragsfreie
- Versicherungsleistung, garantierte
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungspflicht
- Versicherungssumme, Versicherungsleistung
- Versicherungsvertrag
- Versorgungsbedarf
- Versorgungskapital
- Versorgungslücke
- Versorgungsziel
- Verweisungsklausel
- Vollwaisenrente
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgehöchstbetrag
- Vorsorgepauschale
- Vorwegabzug
- Waisenrente
- Wartezeit
- Werbungskosten
- Widerrufsrecht
- Widerspruchsrecht
- Witwen-/Witwerrente
- Witwen-/Witwerrente, kleine
- Witwen-Witwerrente, große
- Zahlungsweise, unterjährige
- Zeitrente
- Zillmer-Verfahren (oder: Zillmerung)
- Zugangsfaktor
- Zusatzversicherung
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Die Erbschaftsteuersätze variieren von 7% bis 50%. Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag, die nicht an den Versicherungsnehmer gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, soweit sie gewisse Freibeträge übersteigen (z.B. persönliche Freibeträge bei Ehegatten von 307.000? + Versorgungsfreibeträge von 255.000?). Maßgebend für die Einstufung in die drei Steuerklassen und damit für die Höhe der fälligen Steuer ist nach § 15 Abs.1 ErbStG das Verhältnis zum Erblasser bzw. zum Schenkenden.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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