Versicherungen vergleichen und sparen

Halbwaisenrente

Kinder haben Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tod eines Elternteiles, wenn der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt, also für eine bestimmte Zeit Beiträge gezahlt hat, und noch ein Elternteil lebt, der unterhaltspflichtig ist. Der Anspruch auf Halbwaisenrente besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn der Waise sich in Schul- bzw. Berufsausbildung befindet oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kann.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.