Versicherungen vergleichen und sparen

Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche

Der Versicherungsnehmer (VN) kann den Vertrag jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres ganz oder teilweise kündigen. Bei Ratenzahlung kann die Kündigung auch zum Ende eines Ratenzahlungsabschnitts erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Lebensversicherung einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Kündigung hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Rückkaufswert. Der Versicherer hat kein ordentliches Kündigungsrecht.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.