Private Krankenversicherung
Werden Sie Patient erster Klasse!Rückkehr in die Gesetzliche
Bevor Sie sich für eine bestimmte Versicherung entscheiden, sollten Sie sich in jedem Fall umfassend informieren und beraten lassen.
Wer von der gesetzlichen Kasse zu einem privaten Anbieter wechseln möchte, sollte den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn die Private den Abschluss bestätigt. So ist ausgeschlossen, dass der Antrag auf Grund von Vorerkrankungen abgelehnt wird und der wichtige Krankenversicherungsschutz fehlt.
Wer einmal in der PKV versichert ist, kann nicht mehr ohne weiteres zurück in die Gesetzliche. Nur wer arbeitslos wird oder nachweisen kann, dass sein Bruttogehalt mindestens zwölf Monate unter der Versicherungspflichtgrenze lag, kann in die Gesetzliche zurück. Mit einer Einschränkung: Diese Ausnahme gilt nur für Versicherte bis zum 55. Lebensjahr.