- Abgabenrecht
- Ablehnung des Rechtsschutzes
- Abmeldung des Fahrzeuges
- Abtretung
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB)
- Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
- Anhänger
- Anstellungsverhältnis
- Antragsbindefrist
- ARB Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
- Arbeitnehmer
- Arbeits-Rechtsschutz
- Arbeitsgerichts-Prozess
- Arbeitsmaschinen
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverhältnis
- Aufhebung des Versicherungsvertrages
- Auftrag
- Auslandsschaden
- BAFin
- Baugesetzbuch
- Baurisiko
- Beamter
- Bedingungsanpassung
- Beendigung des Rechtschutz -Vertrages
- Beginn des Rechtsschutzes
- Beherbergungsvertrag
- Behörde
- Beitrag = Prämie
- Beitragsanpassungsklausel (BAK)
- Beitragsrückvergütung
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Beratungshilfe
- Berechtigter Fahrer
- Berufs-Rechtsschutz
- Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
- Berufsgenossenschaft
- Berufung
- Beschäftigte
- Besitz
- Bestandskraft
- Betriebserlaubnis des Fahrzeuges
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)
- Bürgschaftsvertrag
- Bußgeld
- Bußgeldkatalog
- Bußgeldverfahren
- Darlehen
- Daten-Rechtsschutz
- Deckungsklage
- Deckungssumme
- Deckungszusage
- Dienst - und Versorgungsrecht
- Dienstverhältnis, öffentlich-rechtliches
- Dienstvertrag
- Dingliches Recht
- Direktanspruch
- Disziplinar - und Standes-Rechtsschutz
- Disziplinarrecht
- Doppelversicherung
- Dritte Personen
- Ehescheidung
- Eigentum
- Einheitsvertrag
- Einstellung des Verfahrens
- Einstweilige Verfügung
- Eintrittspflicht
- Enteignung
- Entgelt, leistungsbezogenes
- Entschädigungsanspruch, öffentlich-rechtlicher
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Erbrecht
- Ereignis, unabwendbares
- Erfolgsaussichten
- Erfüllungsleistung
- Ermittlungsverfahren
- Erstbeitrag
- Erwerb eines Fahrzeuges
- Fahrer
- Fahrer-Rechtsschutz
- Fahrerflucht
- Fahrerlaubnis
- Fahrgast
- Fahrlässigkeit
- Fahrschule
- Fahrtenbuch
- Fahrverbot
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Fahrzeuge
- Fälligkeit
- Familien-, Verkehrs- und Berufs-Rechtsschutz (FVB - RS)
- Familien-Rechtsschutz
- Familienrecht
- Finanzierungsvertrag
- Firma
- Firmen-Rechtsschutz
- Flurbereinigung
- Folgebeitrag
- Folgefahrzeug
- Frachtvertrag
- Freiheitsstrafe
- Freiwillige Gerichtsbarkeit
- Führerschein
- Führerschein - Rechtsschutz
- Fußgänger-Rechtsschutz
- Garage
- Gebrauch, vorübergehender
- Gebühren
- Gefahr
- Geldbuße
- Geldstrafe
- Geltungsbereich
- Genetischer Schaden
- Gerichtlich
- Gerichtskosten
- Gerichtsstand
- Gerichtsvollzieherkosten
- Gesamtumsatz
- Geschäftsführer
- Gewerbe
- Gewerbetreibender
- Gewerbliche Nutzung
- Gleichartige Fahrzeuge
- Gnadenverfahren
- Gutachter
- Haftkosten
- Halter eines Fahrzeuges
- Handelsgesellschaften
- Handelsvertreter
- Handelsvertreterrecht
- Handelsvertretervertrag
- Hausbedienstete
- Heimarbeiter
- Honorarvereinbarung
- Inlandsschaden
- Insasse
- Instanz
- Jagdpachtvertrag
- Jahresbruttomiete
- Kaufvertrag
- Kaution
- Kinder
- Klausel
- Korrespondenzanwalt
- Kosten
- Kostenfestsetzung
- Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz
- Kriegsereignisse und feindselige Handlungen
- Kulanz
- Kündigung
- Ladung (in Fahrzeug)
- Ladung (zum Termin)
- Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz (LuV)
- Leasing - Vertrag
- Lebenspartner, nicht ehelicher
- Leibrente
- Leiharbeiter
- Leistungsart
- Leistungspflicht
- Leistungsumfang
- Luftfahrt-Rechtsschutz
- Mahnbescheid
- Mengenrabatt
- Mietvertrag
- Minderjährige
- Mitarbeiter
- Mitversicherte Personen
- Nachbarrecht
- Nachtrag
- Nebenklage
- Nichtselbstständige
- Nuklearschaden
- Nutzfahrzeuge
- Nutzungsberechtigter
- Obliegenheiten
- Öffentliche Rechtsauskunfts- (und Vergleichs-)stelle (ÖRA)
- Öffentliches Recht
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz
- Rauschtat
- Rechtsanwalt
- Rechtsanwaltskosten
- Rechtskraft
- Rechtsmittel
- Rechtsschutz im Vertrags - und Sachenrecht
- Rechtsschutz-Versicherung
- Rechtsschutzfall
- Rechtsschutzversicherung
- Rechtsschutzzusage
- Rechtsstellung dritter Personen
- Reisekosten
- Reiseveranstaltungsvertrag
- Rentner
- Revision
- Risiko
- Risikoausschluss
- Rückzahlung von Versicherungsleistungen
- Sachverständiger
- Saisonarbeiter
- Schaden
- Schadenanzeige
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Schadenersatzanspruch
- Schadenhäufigkeit
- Schadenmeldung
- Schadenquote
- Schadenrückstellung
- Schifffahrt-Rechtsschutz
- Schlichtungsverfahren
- Schmerzensgeld
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- Selbstständige Tätigkeit
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- Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
- Sportgerichtsbarkeit
- Standesrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Straf-Rechtsschutz
- Strafkaution
- Strafprozess
- Strafrecht
- Straftat
- Streitwert
- Tarif
- Trunkenheit am Steuer
- Übertragung
- Umwandlung des Rechtschutzvertrages
- Unerwünschtes Risiko
- Unterversicherung
- Vereins - Rechtsschutz
- Vergütung, gesetzliche
- Verjährung
- Verkehrs - Rechtsschutz
- Verkehrs - Rechtsschutz im Vertrags - und Sachenrecht
- Verkehrs - Schadenersatz - Rechtsschutz
- Verkehrs - Straf - Rechtsschutz
- Verkehrs - Verwaltungs - RS
- Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verkehrsunfallflucht
- Verkehrszentralregister
- Versicherungsanspruch
- Versicherungsantrag
- Versicherungsfall
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungsschein (Versicherungspolice)
- Versicherungssteuer
- Versicherungssumme
- Versicherungsvertrag
- Verteidigung
- Vertrag
- Vertrags - Rechtsschutz
- Vertragsabschluss
- Vertragsdauer
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Verkehrs-Verwaltungs-Rechtschutz)
- Verwaltungsrecht
- Volljährige
- Vorsatz
- Vorvertraglich
- Wartezeit
- Widerruf
- Widerspruch
- Wohnungs- und Grundstücks- Rechtschutz
- Zivilprozess
- Zwangsvollstreckung
Allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Ihre privatrechtlichen Interessen, insbesondere aus Verträgen.
Einige Beispiele: Ansprüche auf Vertragserfüllung wie Zahlung des Kaufpreises, Lieferung bestellter Ware, Ersatz wegen Nichterfüllung, Wertersatz für nicht gelieferte Ware. Ansprüche auf Gewährleistung wie Nachbesserung eines schlecht reparierten Gegenstandes; Ansprüche auf Minderung, z.B. Herabsetzung des Kaufpreises wegen mangelhafter Ware.
Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Mitgliedschaften (Beispiel Beitragsstreitigkeiten) in Vereinen und vergleichbaren Organisationen (etwa in Jagd- und Fischereigenossenschaften) werden hier nicht vertreten, weil es sich dabei nicht um ein privatrechtliches Schuldverhältnis handelt.
Risikoausschlüsse:
Ebenfalls nicht unter die Allgemeinen Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht fallen Arbeitsverträge sowie Miet- und Pachtverträge über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. Dafür gibt es den Arbeits- bzw. den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Streitfälle bei der kurzfristigen Anmietung von Hotelzimmern, Pensionen oder Ferienwohnungen werden allerdings dem Privat-Rechtschutz zugeordnet.
Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige ist grundsätzlich kein Allgemeiner Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht vorgesehen, weil das Risiko für die Versicherung nur schwer überschaubar ist. Eine Ausnahme: bereits bestehende Rechtschutz-Verträge sowie Rechtsschutz-Verträge mit selbstständigen Ärzten.
In beiden Fällen erstreckt sich der Allgemeine Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht jedoch nicht auf die Wahrnehmung aus Versicherungsverträgen.
Einige Beispiele: Ansprüche auf Vertragserfüllung wie Zahlung des Kaufpreises, Lieferung bestellter Ware, Ersatz wegen Nichterfüllung, Wertersatz für nicht gelieferte Ware. Ansprüche auf Gewährleistung wie Nachbesserung eines schlecht reparierten Gegenstandes; Ansprüche auf Minderung, z.B. Herabsetzung des Kaufpreises wegen mangelhafter Ware.
Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Mitgliedschaften (Beispiel Beitragsstreitigkeiten) in Vereinen und vergleichbaren Organisationen (etwa in Jagd- und Fischereigenossenschaften) werden hier nicht vertreten, weil es sich dabei nicht um ein privatrechtliches Schuldverhältnis handelt.
Risikoausschlüsse:
Ebenfalls nicht unter die Allgemeinen Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht fallen Arbeitsverträge sowie Miet- und Pachtverträge über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. Dafür gibt es den Arbeits- bzw. den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Streitfälle bei der kurzfristigen Anmietung von Hotelzimmern, Pensionen oder Ferienwohnungen werden allerdings dem Privat-Rechtschutz zugeordnet.
Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige ist grundsätzlich kein Allgemeiner Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht vorgesehen, weil das Risiko für die Versicherung nur schwer überschaubar ist. Eine Ausnahme: bereits bestehende Rechtschutz-Verträge sowie Rechtsschutz-Verträge mit selbstständigen Ärzten.
In beiden Fällen erstreckt sich der Allgemeine Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht jedoch nicht auf die Wahrnehmung aus Versicherungsverträgen.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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