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Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz

Dieser fordert zwar für Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber keine Schadenersatzansprüche ab. Dafür ist die Privat-Haftpflichtversicherung zuständig. Schaden kann materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.

Neben reinem Schadenersatz wird diese Versicherung auch für Sie tätig, wenn es darum geht, dass ein anderer eine fortdauernde Handlung unterlassen soll, die Sie schädigt. Etwa die starke Geruchsentwicklung durch einen benachbarten Betrieb oder wiederholte Lärmverursachung durch einen Nachbarn.

Wenn noch kein Schaden entstanden, ein solcher aber zu befürchten ist, gibt es den vorbeugenden Anspruch auf Unterlassung.

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