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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind alle Personen, die auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrages für den Arbeitgeber und nach dessen Weisungen zur Arbeit verpflichtet sind (insbesondere auch leitende Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Volontäre, Praktikanten). Dazu gehören auch sog. arbeitnehmerähnliche Personen, die trotz Selbstständigkeit in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber stehen (z.B. Heimarbeiter).

Nach den ARB sind Beamte Arbeitnehmern gleichgestellt.
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