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Auslandsschaden

Dieser liegt vor, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vertreten müssen, übrigens auch wenn ausschließlich Deutsche beteiligt sind. Die Bearbeitung von Auslandsschäden kann auf Grund der z.T. erheblichen Rechtsunterschiede (z.B. der Verkehrsvorschriften) und der längeren Abwicklungszeit nicht mit der von Inlandsschäden verglichen werden.

Wichtig: Anwalts- und Gerichtskosten werden selbst bei voller Durchsetzung der Ansprüche häufig nicht oder nur teilweise von der Gegenseite erstattet
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