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Baurisiko

Das Baurisiko, d.h. alle Rechtsstreitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Bau, Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie, ist in der Rechtsschutzversicherung auf Grund des hohen Risikos für den Versicherer nicht versicherbar und fällt daher unter den wichtigsten Ausschlüssen. Dazu zählen die Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, die bauliche Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils sowie die Finanzierung aller derartiger Vorhaben. Der Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt dagegen nicht unter den Baurisiko-Ausschluss. Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anschaffungen, wie etwa Einbauküchen, Einrichtungsgegenstände, Beleuchtungskörper etc. sind nicht ausgeschlossen.
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