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Beendigung des Rechtschutz -Vertrages

Kann erfolgen:

· auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Versicherung und Ihnen,

· bei Ablauf des Vertrages (gilt nur für Verträge von einer Dauer unter einem Jahr),

· bei Wagniswegfall,

· auf Grund der Regelung zur Doppelversicherung,

· auf Grund einer Kündigung des Versicherer oder Versicherungsnehmer;

· weil die Versicherung zurück tritt,

- wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrages oder weil der Versicherte im Versicherungsantrag nicht alle Umstände angegeben hat, die für die Risikoübernahme notwendig sind (unzutreffende Angabe der Lohnsumme, der Beschäftigtenzahl, des Umsatzes, einer Vorversicherung).

Interessant: Für Rechtschutz-Fälle die vor Vertragsablauf entstanden sind, jedoch erst nach Vertragsbeendigung gemeldet werden, besteht Deckung. Der Rechtschutz-Fall muss dann aber dem Versicherer spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
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