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Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine

Der Berufs-Rechschutz schützt Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes, sonstigen Unternehmens oder als freiberuflich Tätiger. Er erstreckt sich ausschließlich auf Ihren beruflichen Bereich und nur auf die im Versicherungsantrag genannte Eigenschaft (Berufs- bzw. Gewerbebezeichnung). Mitversichert sind alle Personen, die bei Ihnen beschäftigt sind. Als Versicherter erhalten Sie sowie die mitversicherten Personen - Rechtsschutz für alle Rechtschutz-Fälle, die in sachlichem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Also auch als Fahrzeuginsasse auf Dienstfahrten jeder Art (einschl. Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz) oder als Mitfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Fahrzeugen muss jedoch ein gesonderter Verkehrs-Rechtschutz vorliegen.

Welche Rechtschutzarten sind enthalten?

· Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
· Allgemeiner Schadenersatz-Rechtschutz
· Allgemeiner Straf-Rechtschutz
· Arbeits-Rechtschutz
· Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
· Sozialgerichts - Rechtschutz.

Der Rechtschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtschutz, Privat-Rechtschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Aber er erstreckt sich auf Fahrzeuge, die nicht Kfz-zulassungspflichtig sind oder trotz prinzipieller Zulassungspflicht ohne Zulassung benutzt werden dürfen, weil sie vornehmlich einer Arbeitsverrichtung dienen und deshalb als Arbeitsmaschinen gelten.
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