Versicherungen vergleichen und sparen

Disziplinarrecht

Ist ein Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter und wird im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes geregelt. Es richtet sich gegen Beamte, Richter, Notare, Bundeswehrangehörige u.a., denen Dienstvergehen zum Vorwurf gemacht werden. Als Dienstvergehen bezeichnet werden schuldhafte Verletzungen der typischen, mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten.

Betraft werden können diese mit Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung oder Entfernung aus dem Dienst. "Disziplinar"- Maßnahmen gegen Studenten und Schüler sind keine Disziplinar-Verfahren im Sinne der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen). Sie dienen ausschließlich dazu, einen geordneten Ablauf der Ausbildung zu erhalten.

Rechtsschutz besteht im Rahmen von Berufs-Rechtsschutz und Vereins-Rechtsschutz, jedoch nicht im Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz.

Neben der Durchführung eines Disziplinarverfahrens (= Dienststrafverfahren) ist auch ein Strafverfahren wegen der gleichen Handlung denkbar. In diesen Fällen trägt der Versicherer die Kosten für beide Verfahren.
Vorsatztaten sind jedoch von Strafverfahren ausgeschlossen.

Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.