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Einheitsvertrag

Als Einheitsvertrag gilt jeder Rechtschutz-Versicherungsvertrag mit einheitlicher Prämienfälligkeit und einheitlichem Vertragsablauf. Daraus ergibt sich: dieser Vertrag kann nur von Versicherung und Versichertem gemeinsam gekündigt werden. Mehrere Einheitsverträge können in einem Rechtschutz-Antrag und einer Rechtschutz-Police gebündelt werden. Zusatzrisiken zu einem Einheitsvertrag (z.B. zusätzliches Fahrzeug) können nur zu den Bedingungen des zu Grunde liegenden Vertrages (insbesondere Fälligkeit und Vertragsablauf) versichert werden.
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