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Erbrecht

Das Erbrecht regelt sämtliche Rechtsvorschriften über die Erbfolge und den Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben. Dafür gibt es nur Beratungs-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz. Dazu zählen Bestimmungen über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, über Testament, Vermächtnis, Pflichtteil, Erbschein. Das Erbschaftssteuerrecht ist nicht Teil des Erbrechts; hierfür besteht Rechtschutz im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
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