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Fahrerlaubnis

Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen oder auch Genehmigung für das Führen von Luft- und Wasserfahrzeugen. Art und Inhalt der Fahrerlaubnis ergeben sich aus der amtlichen Bescheinigung (Führerschein).

Ersterwerber des Führerscheins erhalten Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre, verlängert sich nach einem Verstoß um weitere 2 Jahre. In dieser Zeit kann die Verwaltungsbehörde bei Verstößen gegen Verkehrsbestimmungen nach ihrem Ermessen 3 unterschiedliche verkehrserzieherische Maßnahmen anordnen. Für diese besteht uneingeschränkter Rechtschutz:

· Nachschulungskurs bzw. Aufbaukurs.
· Wiederholung der Fahrprüfung.
· Entzug der Fahrerlaubnis

Wichtig: Eine ausländische Fahrerlaubnis wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht unbefristet anerkannt.

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