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Fahrverbot

Verbot, ein bestimmtes oder jedes Kfz im Straßenverkehr zu fahren. Meist nach einer Ordnungswidrigkeit: Kann für 1-3 Monate von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder vom Strafgericht ausgesprochen werden. Damit ist aber kein Entzug der Fahrerlaubnis verbunden; der Führerschein wird lediglich amtlich verwahrt.
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