Die Rechtsschutzversicherung sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, sie zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Rechtsschutzversicherung bezahlt im Streitfall Ihre Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten.
Das gilt unabhängig davon, ob Sie Beklagter oder Kläger sind, ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren oder ob die Kosten in einem Vergleich geteilt werden. Gebühren für anwaltliche Beratung übernimmt der Versicherer auch, wenn Sie sich mit dem Gegner ohne Prozess und friedlich einigen. Zusätzlich zahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in manchen Bundesländern bei geringem Streitwert oder bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben sind.
Wenn Sie selber klagen wollen, behält sich der Rechtsschutzversicherer allerdings vor, die Erfolgsaussichten zu prüfen: Die Kosten für eine aussichtslose Klage muss er nicht übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind in vielen Tarifen beispielsweise Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien oder Klagen gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen. Bei Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden, zahlt keine Versicherungsgesellschaft.
Unsere Experten können Sie über die Leistungseinschränkungen einzelner Anbieter umfassend informieren.