Rechtsschutzversicherung
Damit kommen Sie zu Ihrem Recht!- Wer ist für meinen Antrag der Ansprechpartner?
- Warum sind einige Beiträge so günstig?
- Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
- Warum brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
- Was kann über eine Rechtsschutzversicherung alles versichert werden?
- Welche Fälle sind grundsätzlich von einer Rechtschutzversicherung ausgeschlossen?
- Sind meine Kinder mitversichert?
- Wer sollte den Verkehrsrechtsschutz auf jeden Fall haben?
- Worin besteht der Unterschied zwischen Fahrzeug-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz und was bedeutet die Wartezeit?
- Was muss ich im Schadensfall tun?
- Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung, möchte aber wechseln. Wie geht das?
- Kann ich einen Rechtsschutzversicherungs-Vertrag rückwirkend abschliessen?
- Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtschutzversicherung erstattet?
- Sind meine volljährigen Kinder auch im Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
- Was deckt der Verkehrsrechtsschutz alles ab?
- Was deckt der Privat und Berufsrechtsschutz alles ab?
- Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht?
- Was beinhaltet der Rechtsschutz für Selbständige?
- Was sind Vorsatztaten? Sind diese mit versichert?
- Wenn ich eine Strafanzeige stelle, werden die Kosten von der Gesellschaft übernommen?
- Was bedeutet Stichentscheid oder Schiedsentscheid?
- Kann ich den Privat-Rechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammern?
- Ist über die Wohnungs-RS nur mein Hauptwohnsitz versichert oder auch meine Zweitwohnung bzw. von mir vermietete Wohnungeinheiten?
- Ich fahre einen Dienstwagen. Wie muss ich mich da absichern?
- Ab wann gilt man als Selbständiger?
- Warum sind die Tarife für Selbständige teurer?
- Wenn mein/e Partner/in mit meinem PKW (auf mich zugelassen) fährt, besteht da Versicherungsschutz?
- Kann ich den Anwalt selbst auswählen?
Über uns
Grundlagen
Leistungsumfang
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1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
In erster Linie Ihr Internetmakler, der nicht nur passiver Vermittler, sondern auch Ansprechpartner für Sie ist. Das sind die Mitarbeiter der Transparent Maklerservice GmbH, die Ihren Antrag prüfen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft weiterleiten, die Ihre Fragen beantworten und mögliche Schadensfälle bearbeiten. Unsere Kontaktdaten:
Transparent Maklerservice GmbH
10997 Berlin
Schlesische Str. 27
Fon: +49 30 3198619-60
Fax: +49 30 3198619-11
mail: service@transparent.de
Transparent Maklerservice GmbH
10997 Berlin
Schlesische Str. 27
Fon: +49 30 3198619-60
Fax: +49 30 3198619-11
mail: service@transparent.de
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2. Warum sind einige Beiträge so günstig?
Im Vergleich zum normalen Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten oder Versicherungsmakler sind wir als Internetmakler nicht nur an keiner Versicherungsgesellschaft gebunden, was uns ermöglicht, frei und unabhängig für jede Versicherungssparte ständig den jeweils günstigsten Anbieter auf dem Markt für Sie herauszufiltern. Hinzu kommt, dass wir mit Hilfe unserer modernen Internettechnik sowohl im Versicherungs- und Tarifvergleich als auch in der Datenverarbeitung äußerst kostengünstig arbeiten. Das ermöglicht uns eine relativ hohe Anzahl an Verträgen den Versicherungsgesellschaften zu vermitteln, die uns dafür wiederum oftmals Sonderrabatte gewähren, die wir gern an unsere User weitergeben.
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3. Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Im Verlaufe einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen immer Kosten, die eine Rechtschutzversicherung zum großen Teil abdeckt die. So entsteht immer ein finanzieller Aufwand für den Anwalt, dann die Gerichtskosten sowie die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn Sie im Rechtsstreit vor Gericht unterlegen sind. Darüber hinaus Gutachter- und Sachverständigenkosten, Korrespondenzanwaltskosten, Zeugengelder sowie auch die Übernahme von Strafkaution (vor allem im Ausland).
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4. Warum brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht identisch. Vor den unabwägbaren Risken können Sie sich aber mit einer Rechtsschutzversicherung schützen und Ihr Recht auch vor Gericht durchsetzen. Das Risiko, dass Sie oder Ihre Familie auch ohne eigenes Verschulden in einem Rechtsstreit hineingezogen werden, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Dabei können erhebliche Kosten und viel Ärger auf Sie zukommen. Auch wenn Sie sich im Recht glauben, kann ein Gerichtsverfahren schnell verloren gehen, was wiederum hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge hat. Das gilt auch, wenn Sie Ihr eigenes Recht bei Gericht durchsetzen wollen.
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5. Was kann über eine Rechtsschutzversicherung alles versichert werden?
Arbeits-Rechtsschutz :
im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis,
Beratungs-Rechtsschutz:
besonders in Fragen des Familien- und Erbrecht,
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz:
besonders hilfreich für Beamte, Soldaten, Steuerberater etc.
Schadenersatz-Rechtsschutz:
eigene Schadenersatzansprüche geltend machen,
Sozialgerichts-Rechtsschutz:
wenn z.B. bei zweifelhafter Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung,
Steuer-Rechtsschutz:
deckt Kosten bei Steuerprozessen vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht,
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
Hilfe in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren,
Verkehrs-Rechtsschutz:
wichtig bei Streitigkeiten, die mit Verträgen, Strafverfahren, dem Führerschein und Ersatzansprüchen im Straßenverkehr zu tun haben,
Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz:
bei privat abgeschlossenen Verträgen des täglichen Lebens, z.B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Kreditaufnahme,
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Führerschein-Rechtsschutz):
Streitigkeiten vor der Verwaltungsbehörde oder dem Verwaltungsgericht, z.B. bei einem strittigen Führerscheinentzug,
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
deckt die Kosten aus Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden, Nachbarn, Mietern oder Vermietern.
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6. Welche Fälle sind grundsätzlich von einer Rechtschutzversicherung ausgeschlossen?
Alle Streitfälle rund um den Hausneu- oder Erweiterungsbau, jeglicher Zwist rund um Ehe und Scheidung, Streit im Zusammenhang mit Erbschaften sowie Geldstrafen und Bußgelder sind bedingungsgemäß vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Hinzu kommt, wie in allen anderen Versicherungssparten, der Vorsatz, d.h. hier vorsätzliche Rechtsverstöße sind nicht versicherbar ebenso Rechtsstreitigkeiten, deren Grundstein bereits vor Vertragsabschluss (einschließlich der Wartezeit) gelegt ist.
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7. Sind meine Kinder mitversichert?
Über den Familientarif gelten Kinder als mitversicherte Personen. Daher besteht Versicherungsschutz sowohl für die minderjährigen Kinder als auch für die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung der ersten Ausbildung. Das heißt bis die Kinder Ihr eigens Einkommen verdienen. Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers und seines Lebenspartners auch Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, sofern sie im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.
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8. Wer sollte den Verkehrsrechtsschutz auf jeden Fall haben?
Jeder der ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug führt und sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, sollte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Der Grundsatz, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei sind, gilt nirgend so häufig wie gerade für den Straßenverkehr, im Falle einer unfallbedingten gerichtlichen Auseinandersetzung.
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9. Worin besteht der Unterschied zwischen Fahrzeug-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie?
Der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ist umfangreicher, denn hier sind alle im Haushalt geführten Fahrzeuge der mitversicherten Personen sowie der berechtigten Fahrer eingeschlossen. Im Fahrzeug-Rechtsschutz dagegen besteht Versicherungsschutz nur für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter eines einzigen, auf seinen Namen und mit einem Kennzeichen versehenenen Kraftfahrzeuges.
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10. Wann beginnt der Versicherungsschutz und was bedeutet die Wartezeit?
Sobald die Versicherungsgesellschaft die Police ausgestellt hat und der erste Beitrag vom Versicherungsnehmer bezahlt wurde beginnt der Versicherungsschutz ab dem Tag des Versicherungsbeginns. Doch vorsichtig: in einigen Bereichen gilt immer eine Wartezeit (zumeist 3 Monate) bevor der volle Versicherungsschutz eintritt. Versicherungsfälle, die in diesen drei Monaten oder vor Vertragsabschluß eingetreten sind, sind dann nicht mitversichert. Das trifft meistens für den Arbeitsrechtsschutz, für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht zu (einige Versicherer setzen auch noch in anderen Bereichen eine Wartezeit). Keine Wartezeit gilt vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen, im Straf-, und Ordungswidrigkeitenrechtsschutz sowie im Verkehrsrechtsschutz.
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11. Was muss ich im Schadensfall tun?
Allgemein beginnt die Abwicklung eines Schadensfalles in der Rechtsschutzversicherung immer mit der Prüfung der Erfolgschancen bevor Sie vor Gericht gehen. Wählen Sie zunächst einen geeigneten Rechtsanwalt und verständigen Sie sich mit ihm auf die Bundesrechtsanwaltsgebührenverordnung (BRAGO). Ihr Rechtsschutzversicherer oder die jeweilige Rechtsanwaltskammer stellen Anschriften von Rechtsanwälten im örtlichen Bereich mit den jeweiligen Fachgebieten zur Verfügung.
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12. Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung, möchte aber wechseln. Wie geht das?
Wenn Sie sich über den Grund des Wechsel ausreichend klar sind, können Sie den Vertrag drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Wenn Sie diesen Zeitpunkt verpassen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Darüber hinaus besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung sowie nach einem regulierten Schadensfall. Die Wartezeit bekommen Sie angerechnet, wenn der Übergang zwischen dem gekündigten und neu abgeschlossenen Vertrag taggenau abläuft, d.h. Sie müssen nicht noch einmal 3 Monate auf den Versicherungsschutz warten.
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13. Kann ich einen Rechtsschutzversicherungs-Vertrag rückwirkend abschliessen?
Als frühestmöglicher Versicherungsbeginn gilt der Tag nach Eingang Ihres Antrages. Ein rückwirkender Beginn ist daher in der Rechtsschutzversicherung nicht möglich.
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14. Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtschutzversicherung erstattet?
Wird für einen Schadensfall vom Rechtsschutzversicherer Deckung erteilt, dann zahlt die Versicherung gemäß der Gebührenordnung die Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, Kosten der Gegenseite bei gerichtlicher Niederlage, Kosten für Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über 100km Entfernung vom Wohnort sowie die Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige und Gutachter. Darüber hinaus Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland sowie auch Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird.
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15. Sind meine volljährigen Kinder auch im Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
Auch volljährige Kinder sind solange sie noch im Haushalt leben über den Familienschutz der Eltern mitversichert, sofern diese sich noch im Studium bzw. in der Ausbildung befinden und noch kein eigenes Einkommen erzielen. Das gilt allerdings nicht für den Verkehrsrechtsschutz. Als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeuges müssen Ihre Kinder einen eigenen Verkehrsrechtsschutz abschließen.
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16. Was deckt der Verkehrsrechtsschutz alles ab?
Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst folgende Rechtsschutzbereiche: Schadensersatzrechtschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz und den OrdnungswidrigkeitenrechtschutzDabei sind Sie versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Abschluß oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges. Darüber hinaus als Mieter eines Vermietungsfahrzeuges, als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Mitversichert sind auch alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen.
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17. Was deckt der Privat und Berufsrechtsschutz alles ab?
Der Privat- und Berufsrechtsschutz umfasst, den Schadensersatzrechtschutz, den Arbeitsrechtschutz, den Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, den Steuerrechtschutz vor Gerichten, den Strafrechtschutz, den Ordnungswidrigkeitenrechtschutz, den Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht, den Sozialgerichtsrechtsschutz sowie den Disziplinar- und Standesrechtsschutz. Dabei sind Sie sowohl im privaten Leben als auch im beruflichen Bereich versichert.
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18. Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht?
Grundsätzlich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gericht aus Miet- und Pachtverhältnissen, kurz: wenn Sie Streit mit Ihren Nachbarn oder Vermieter haben. Dabei sind Sie versichert als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen rund um den Hausneu- und Erweiterungsbau sowie rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
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19. Was beinhaltet der Rechtsschutz für Selbständige?
Der Kombinations-Rechtsschutz für Selbstständige deckt folgende Bereiche ab: - Arbeits-Rechtschutz (nur für Versicherungsnehmer), - Schadenersatz-Rechtschutz, - Steuer-Rechtschutz vor Gerichten, -Sozialgerichts-Rechtschutz, - Disziplinar- und Standes-Rechtschutz, - Straf-Rechtschutz, - Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz. Nicht versichert ist der Vertragsrechtsschutz, d.h.alle Streitigkeiten mit Kunden bzw. Lieferanten, die auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen basieren, einschließlich Schadenersatzansprüche Ihnen gegenüber.
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20. Was sind Vorsatztaten? Sind diese mit versichert?
Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Tatvorsatz, d.h. alle die Taten, die eine Person wissentlich bzw. grob fahrlässig ausführt (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Betrug).
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21. Wenn ich eine Strafanzeige stelle, werden die Kosten von der Gesellschaft übernommen?
Versicherundschutz erhalten Sie vom Rechtsschutzversicherer nur für die versicherbaren Bereiche. Wenn Sie eine Strafanzeige stellen, so ist das ein aktiver Rechtsakt, der kein Bestandteil des Versicherungsschutzes einer Rechtsschutzversicherung ist.
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22. Was bedeutet Stichentscheid oder Schiedsentscheid?
Jeder Schadensfall wird in der Rechtsschutzversicherung nach Aussicht auf Erfolg geprüft. Lehnt die Versicherung den Rechtsschutz ab, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Erfolgaussichten haben, dann basiert das bedingungsgemäß entweder auf den Stich- oder Schiedsentscheid. Beim Stichentscheid reicht es, wenn Ihr Anwalt darlegt, daß die Klage aussichtsreich ist. In der Regel wird die Versicherung dann Versicherungsschutz gewähren. Beim Schiedsgutachten fällt die Entscheidung aber ein vom Versicherer beauftragter Schiedsgutachter. Das Schiedsverfahren ist kompliziert und kann am Ende auch dazu führen, daß die Kosten der möglichen Gerichtsentscheidung vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. Daher sollten Sie beim Abschluß darauf achten, dass der Stichentscheid Grundlage der Bedingungen ist.
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23. Kann ich den Privat-Rechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammern?
Der Privat-Rechtsschutz muss außer im Verkehrsrecht immer beantragt werden. Auf dieser Grundlage können Sie dann mit Berufs- Verkehrs- oder Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken kombinieren.
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24. Ist über die Wohnungs-RS nur mein Hauptwohnsitz versichert oder auch meine Zweitwohnung bzw. von mir vermietete Wohnungeinheiten?
Nach den AGB ist nur die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Wohneinheit (Erstwohnsitz) versicherbar. Zweitwohnungen können aber bei einigen Gesellschaften gegen Zuschlag in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden.
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25. Ich fahre einen Dienstwagen. Wie muss ich mich da absichern?
Notwendig ist dazu eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Hierbei erhält der Versicherungsnehmern u.a. auch in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf ihm zugelassener Fahrzeuge Versicherungsschutz.
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26. Ab wann gilt man als Selbständiger?
Als Selbständiger gelten Sie, wenn der Jahresumsatz aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstigen selbständigen Tätigkeit über 10.000,00 EUR liegt.
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27. Warum sind die Tarife für Selbständige teurer?
Für die Rechtsschutzversicherer stellen Selbstständige ein höheres Risiko dar und müssen folglich auch einen höheren Beitrag bezahlen. So setzen Selbstständige laut Statistik ihre berechtigten Interessen und Ansprüche häufiger gerichtlich durch als Nichtselbstständige.
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28. Wenn mein/e Partner/in mit meinem PKW (auf mich zugelassen) fährt, besteht da Versicherungsschutz?
Ihr Partner ist als berechtigter Fahrer mitversichert, wenn Sie über einen Familientarif im Verkehrsrechtsschutz verfügen.
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29. Kann ich den Anwalt selbst auswählen?
Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt auswählen (freie Anwaltswahl). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, fragen Sie Ihren Versicherer.
