Versicherungen vergleichen und sparen

Altersrente für langjährig Versicherte

Anspruch auf diese Rente haben in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Die Altersgrenze wird von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Von der Anhebung betroffen sind alle Versicherten ab dem Geburtsjahrgang 1937.
Der vorzeitige Rentenbeginn ist dann nur noch möglich, wenn eine dauerhafte Kürzung der Rente in Höhe von 0,3% pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns in Kauf genommen wird. Versicherte, die nach Oktober 1949 geboren sind, können diese Rente schon nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Rentenabschlag beträgt dann 10,8%.

Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.