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Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige

Anspruch auf diese Altersrente haben in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und bei Beginn des Rentenbezugs anerkannt schwerbehindert (Behindertengrad mind. 50%), berufs- oder erwerbsunfähig sind.
Die Altersgrenze wird stufenweise in 36 Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben. Wird die Rente dennoch vorzeitig in Anspruch genommen, so erfolgt eine lebenslange Kürzung um 0,3% für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns. Betroffen hiervon sind die Geburtsjahrgänge ab 1941.
Ab 2001 muss neben der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit auch eine Schwerbehinderung von mindestens 50% vorliegen.

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