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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Anspruch auf diese Altersrente haben in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die
- das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- innerhalb der letzten 1œ Jahre vor Beginn der Rente insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben,
- in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente 8 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Die Altersgrenze von 60 Jahren für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wird seit Januar 1997 in 60 Monatsschritten stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Alle Versicherten ab dem Geburtsjahrgang 1937 können diese Rente demnach erst später in Anspruch nehmen oder müssen bei einem früheren Rentenbeginn eine dauerhafte Kürzung ihrer Rente um 0,3% für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme hinnehmen. Für Versicherte, die nach 1951 geboren sind, gibt es diese Rente nicht mehr.

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