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Begünstigte Personen

Begünstigte Personen oder geförderter Personenkreis sind Begriffe aus der Rentenreform 2001. Im Rahmen des reformierten Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) wird die private Altersvorsorge staatlich gefördert. Personen, die diese Förderung erhalten können, also durch das Gesetz begünstigt werden. Das gilt für Arbeitnehmer (auch öffentlicher Dienst), Beamte, Richter und Minister, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte ( sog. Minijobs mit Geringfügigkeitsgrenze von 400,- ?) und auch Selbständige, sofern sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Darüber hinaus Pflegepersonen, Kindererziehende ohne Einkommen für Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstleistende, Lohnersatzleistungsbezieher sowie Vorruhestandsgeldbezieher. Hinzu kommen die Ehegatten dieser Personen - auch wenn sie selbst nicht begünstigte Person sind - können sie ebenfalls einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen. Auf diese sogenannten »Ehegattenverträge« fließen nur die Zulagen.
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