- Ablaufleistung
- Abrechnungsverband, Gewinnverband
- Abschlusskosten
- Aktienfonds
- Aktueller Rentenwert
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- Alterssicherung der Landwirte
- Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG)
- Altersvermögensgesetz
- Altersversorgung, private
- Altersvorsorge, betriebliche
- Altersvorsorge, private
- Angestellte / Arbeiter
- Anlageformen, begünstige
- Anlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren
- Anrechnungszeiten
- Anzeigepflicht, vorvertragliche
- Äquivalenzprinzip
- Arbeitseinkommen
- Arbeitsentgelt
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfall
- Aufschubzeit
- AVB
- BAFin
- BAV
- Begünstigte Personen
- Beispielrechnungen
- Beitragsbemessungsgrenzen
- Beitragsbemessungsgrundlage
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsfreistellung
- Beitragsgeminderte Zeiten
- Beitragsleistung
- Beitragspflichtiges Entgelt
- Beitragsrückgewähr
- Beitragssatz
- Beitragszahler
- Beitragszahlung, laufende
- Beitragszahlungsdauer
- Beitragszeiten
- Beitragszuschuss
- Belegungsfähiger Gesamtzeitraum
- Berechnungsfaktor 200
- Berechtigter
- Berücksichtigungszeiten
- Berufsausbildung
- Berufsgenossenschaft (BG)
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
- Berufsunfähigkeitsrente
- Beschäftigte, geringfügig
- Beschäftigung, versicherungspflichtige
- Besteuerung
- Betriebliche Altersversorgung
- Bezugsgröße
- Bezugsrecht
- Bindefrist
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesbahn-Versicherungsanstalt
- Bundesknappschaft
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- Deckungskapital
- Deckungsstock
- Direktgutschrift
- Direktversicherung
- Drei-Säulen-System
- Drei-Schichten Modell
- Durchschnittsbeitrag
- Durchschnittsentgelt / Durchschnittsverdienst
- Durchschnittsverdiener
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Eckrentner
- Entgeltpunkt
- Ersatzzeiten
- Ertragsanteil
- Erwerbsminderung
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeit
- Erziehung mehrerer Kinder
- Erziehungsrente
- Förderungsberechtigter
- Fortführung, beitragsfreie
- Freibetrag (Rente wegen Berufsunfähigkeit)
- Freibetrag (Waisenrenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Freibetrag (Witwen-/Witwerrente)
- Freistellungsauftrag
- Freiwillige Versicherung
- Freiwilliger Beitrag
- Fremdrenten
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschegesetz
- Generationenvertrag
- Geringfügige Beschäftigung
- Geringverdienergrenze
- Gesamtleistungsbewertung
- Gesamtzeitraum, belegungsfähiger
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Gesundheitsprüfung
- Gewinnanteile, Überschussanteile
- Halbjahresmethode
- Halbwaisenrente
- Handwerksrolle
- Hauptversicherung
- Hausgewerbetreibende
- Haushaltshilfe
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
- Hinterbliebenenrente
- Hinzuverdienstgrenzen
- Hinzuverdienstgrenzen für die Regelaltersrente
- Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Berufsunfähigkeit
- Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- Hinzuverdienstgrenzen für Waisenrente
- Hinzuverdienstgrenzen für Witwen-/Witwerrente
- Höchstbeitrag
- Invalidenversicherung
- Kalenderjahrmethode
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kapitalentnahme für Wohneigentum
- Kapitalertragsteuer
- Kapitalwahlrecht
- Kindererziehungszeit
- Kontenklärung
- Krankengeld
- Krankenkassen
- Krankenversicherung der Rentner (KVDR)
- Kündigung durch Versicherer, außerordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Künstlersozialkasse
- KVDR
- Landesversicherungsanstalt (LVA)
- Leibrente
- Lohnabzugsverfahren
- Lohnersatzleistung
- Lohnfortzahlung
- Mindestbeitrag
- Mindesteigenbeitrag
- Mindestrente
- Mischfonds
- Obliegenheiten
- Pauschalbeiträge
- Pflege, nicht erwerbsmäßig
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
- Pflegerentenversicherung, selbstständige
- Pflegeversicherung
- Pflichtbeiträge
- Pflichtversicherung Selbstständiger
- Private Altersversorgung
- Punktesystem
- Ratenzuschlag
- Rechnungszins, Rechnungszinsfuß
- Regelaltersrente
- Regelbeitrag
- Rehabilitation
- Rendite
- Rente wegen Alters
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Rente wegen Todes
- Rente, aufgeschobene
- Rente, dynamische
- Rentenabschlag
- Rentenartfaktor
- Rentenauskunft
- Rentenbescheid
- Rentenfonds
- Rentenformel
- Rentengarantiezeit
- Rentenrechtliche Zeiten
- Rentenversicherung
- Rentenversicherung, fondsgebundene
- Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
- Rentenversicherung, private
- Rentenversicherungsträger
- Rentenwert, aktueller
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rückkauf
- Rückkaufswert
- Rückstellung
- Rücktritt des Versicherers
- Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
- Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
- Schulbesuch und Studium
- Schwangerschaft / Mutterschaft
- Schwankungsreserve
- Sofortrente
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgabenabzug
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Sozialversicherung
- Sterbetafel
- Sterbewahrscheinlichkeit
- Steuerersparnis
- Steuerersparnis durch Beiträge
- Steuerliche Förderung (gemäß AVmG)
- Tarif
- Teilrente
- Überschussanteile
- Übertragung
- Umlageverfahren
- Unterjährige Zahlungsweise
- Unwiderrufliches Bezugsrecht
- VAG
- Verbraucherinformationen
- Verdienst, geringfügiger
- Vererbung
- Versichertenrente
- Versicherungskarte
- Versicherungskonto
- Versicherungsverlauf
- Versorgungsausgleich
- Versorgungskapital
- Versorgungslücke
- Versorgungswerke, berufsständische
- Versorgungsziel
- Vertrauensschutz
- Vollwaisenrente
- Waisenrente
- Wartezeiten
- Wehr- und Zivildienst
- Witwen-/Witwerrente, kleine
- Witwen-Witwerrente, große
- Zeiten, beitragsfreie
- Zeiten, beitragsgeminderte
- Zeiten, rentenrechtliche
- Zertifizierung
- Zertifizierungskriterien
- Zugangsfaktor
- Zulage
- Zurechnungszeit
Beitragspflichtiges Entgelt
sind alle Geld- und Sachbezüge, auf die der Arbeitnehmer aus dem Dienst- oder Lehrverhältnis Anspruch hat, bzw. die er darüber hinaus vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält (z.B. Lohn bzw. Gehalt, Provisionen, Überstundenentgelt, Prämien, etc.). Der arbeitsrechtliche Mindestanspruch stellt dabei die absolute Untergrenze dar, unabhängig davon, ob eine Bezahlung in der Höhe dieses Anspruchs erfolgt ist oder nicht. Das beitragspflichtige Entgelt entspricht bei Arbeitnehmern dem auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Bruttogehalt. Dazu gehört auch der Teil des Gehaltes, der eventuell über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
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Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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