Versicherungen vergleichen und sparen

Beitragszeiten

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge (auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit) oder freiwillige Beiträge gezahlt wurden. Den Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt sind Zeiten, in denen Pflichtbeiträge als gezahlt gelten, z.B. Kindererziehungszeiten. Beitragszeiten sind auch Zeiten, in denen Beiträge zur Sozialversicherung der früheren DDR gezahlt wurden.

Zeiten vom 1.1.1992 an, in denen von einem Sozialleistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen werden, sind Pflichtbeitragszeiten, wenn im letzten Jahr vor Beginn des Leistungsbezuges Rentenversicherungspflicht bestand.

Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.