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Berücksichtigungszeiten

Durch Berücksichtigungszeiten können Rentenansprüche aufrecht erhalten werden. Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zur Vollendung seines 10. Lebensjahres definiert die Berücksichtigungszeit. Werden mehrere Kinder zeitgleich erzogen, endet die Berücksichtigungszeit stets mit dem 10. Geburtstag des zuletzt geborenen Kindes.
Vom 1.1.1992 bis zum 31.3.1995 konnten außerdem Berücksichtigungszeiten für die Zeit der ehrenamtlichen Pflege eines Pflegebedürftigen erworben werden.

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