- Ablaufleistung
- Abrechnungsverband, Gewinnverband
- Abschlusskosten
- Aktienfonds
- Aktueller Rentenwert
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- Alterssicherung der Landwirte
- Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG)
- Altersvermögensgesetz
- Altersversorgung, private
- Altersvorsorge, betriebliche
- Altersvorsorge, private
- Angestellte / Arbeiter
- Anlageformen, begünstige
- Anlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren
- Anrechnungszeiten
- Anzeigepflicht, vorvertragliche
- Äquivalenzprinzip
- Arbeitseinkommen
- Arbeitsentgelt
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfall
- Aufschubzeit
- AVB
- BAFin
- BAV
- Begünstigte Personen
- Beispielrechnungen
- Beitragsbemessungsgrenzen
- Beitragsbemessungsgrundlage
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsfreistellung
- Beitragsgeminderte Zeiten
- Beitragsleistung
- Beitragspflichtiges Entgelt
- Beitragsrückgewähr
- Beitragssatz
- Beitragszahler
- Beitragszahlung, laufende
- Beitragszahlungsdauer
- Beitragszeiten
- Beitragszuschuss
- Belegungsfähiger Gesamtzeitraum
- Berechnungsfaktor 200
- Berechtigter
- Berücksichtigungszeiten
- Berufsausbildung
- Berufsgenossenschaft (BG)
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
- Berufsunfähigkeitsrente
- Beschäftigte, geringfügig
- Beschäftigung, versicherungspflichtige
- Besteuerung
- Betriebliche Altersversorgung
- Bezugsgröße
- Bezugsrecht
- Bindefrist
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesbahn-Versicherungsanstalt
- Bundesknappschaft
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- Deckungskapital
- Deckungsstock
- Direktgutschrift
- Direktversicherung
- Drei-Säulen-System
- Drei-Schichten Modell
- Durchschnittsbeitrag
- Durchschnittsentgelt / Durchschnittsverdienst
- Durchschnittsverdiener
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Eckrentner
- Entgeltpunkt
- Ersatzzeiten
- Ertragsanteil
- Erwerbsminderung
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeit
- Erziehung mehrerer Kinder
- Erziehungsrente
- Förderungsberechtigter
- Fortführung, beitragsfreie
- Freibetrag (Rente wegen Berufsunfähigkeit)
- Freibetrag (Waisenrenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Freibetrag (Witwen-/Witwerrente)
- Freistellungsauftrag
- Freiwillige Versicherung
- Freiwilliger Beitrag
- Fremdrenten
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschegesetz
- Generationenvertrag
- Geringfügige Beschäftigung
- Geringverdienergrenze
- Gesamtleistungsbewertung
- Gesamtzeitraum, belegungsfähiger
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Gesundheitsprüfung
- Gewinnanteile, Überschussanteile
- Halbjahresmethode
- Halbwaisenrente
- Handwerksrolle
- Hauptversicherung
- Hausgewerbetreibende
- Haushaltshilfe
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
- Hinterbliebenenrente
- Hinzuverdienstgrenzen
- Hinzuverdienstgrenzen für die Regelaltersrente
- Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Berufsunfähigkeit
- Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- Hinzuverdienstgrenzen für Waisenrente
- Hinzuverdienstgrenzen für Witwen-/Witwerrente
- Höchstbeitrag
- Invalidenversicherung
- Kalenderjahrmethode
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kapitalentnahme für Wohneigentum
- Kapitalertragsteuer
- Kapitalwahlrecht
- Kindererziehungszeit
- Kontenklärung
- Krankengeld
- Krankenkassen
- Krankenversicherung der Rentner (KVDR)
- Kündigung durch Versicherer, außerordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Künstlersozialkasse
- KVDR
- Landesversicherungsanstalt (LVA)
- Leibrente
- Lohnabzugsverfahren
- Lohnersatzleistung
- Lohnfortzahlung
- Mindestbeitrag
- Mindesteigenbeitrag
- Mindestrente
- Mischfonds
- Obliegenheiten
- Pauschalbeiträge
- Pflege, nicht erwerbsmäßig
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
- Pflegerentenversicherung, selbstständige
- Pflegeversicherung
- Pflichtbeiträge
- Pflichtversicherung Selbstständiger
- Private Altersversorgung
- Punktesystem
- Ratenzuschlag
- Rechnungszins, Rechnungszinsfuß
- Regelaltersrente
- Regelbeitrag
- Rehabilitation
- Rendite
- Rente wegen Alters
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Rente wegen Todes
- Rente, aufgeschobene
- Rente, dynamische
- Rentenabschlag
- Rentenartfaktor
- Rentenauskunft
- Rentenbescheid
- Rentenfonds
- Rentenformel
- Rentengarantiezeit
- Rentenrechtliche Zeiten
- Rentenversicherung
- Rentenversicherung, fondsgebundene
- Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
- Rentenversicherung, private
- Rentenversicherungsträger
- Rentenwert, aktueller
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rückkauf
- Rückkaufswert
- Rückstellung
- Rücktritt des Versicherers
- Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
- Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
- Schulbesuch und Studium
- Schwangerschaft / Mutterschaft
- Schwankungsreserve
- Sofortrente
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgabenabzug
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Sozialversicherung
- Sterbetafel
- Sterbewahrscheinlichkeit
- Steuerersparnis
- Steuerersparnis durch Beiträge
- Steuerliche Förderung (gemäß AVmG)
- Tarif
- Teilrente
- Überschussanteile
- Übertragung
- Umlageverfahren
- Unterjährige Zahlungsweise
- Unwiderrufliches Bezugsrecht
- VAG
- Verbraucherinformationen
- Verdienst, geringfügiger
- Vererbung
- Versichertenrente
- Versicherungskarte
- Versicherungskonto
- Versicherungsverlauf
- Versorgungsausgleich
- Versorgungskapital
- Versorgungslücke
- Versorgungswerke, berufsständische
- Versorgungsziel
- Vertrauensschutz
- Vollwaisenrente
- Waisenrente
- Wartezeiten
- Wehr- und Zivildienst
- Witwen-/Witwerrente, kleine
- Witwen-Witwerrente, große
- Zeiten, beitragsfreie
- Zeiten, beitragsgeminderte
- Zeiten, rentenrechtliche
- Zertifizierung
- Zertifizierungskriterien
- Zugangsfaktor
- Zulage
- Zurechnungszeit
Berufsausbildung
Zeiten Ihrer beruflichen Ausbildung sind Beitragszeiten. Als Zeiten einer beruflichen Ausbildung gelten die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Da die Arbeitsverdienste und damit auch die Pflichtbeiträge während der Berufsausbildung meist gering sind, werden diese Zeiten zusätzlich als Anrechnungszeit gewertet. Diese Zeiten sind dadurch beitragsgeminderte Zeiten. Es erfolgt ggf. eine Anhebung ihres Wertes auf 75% des individuellen Gesamtleistungswertes, höchstens jedoch auf 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr (= 0,0625/Monat).
Da die Arbeitsverdienste und damit auch die Pflichtbeiträge während der Berufsausbildung meist gering sind, werden diese Zeiten zusätzlich als Anrechnungszeit gewertet. Diese Zeiten sind dadurch beitragsgeminderte Zeiten. Es erfolgt ggf. eine Anhebung ihres Wertes auf 75% des individuellen Gesamtleistungswertes, höchstens jedoch auf 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr (= 0,0625/Monat).
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Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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