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Bezugsgröße

Gesetzliche Rentenversicherung. Die "Bezugsgröße" ist das gerundete Durchschnittsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) im vorvergangenen Kalenderjahr. Da die Einkommensverhältnisse zwischen den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedlich sind, gibt es zwei unterschiedliche Bezugsgrößen. Für das Jahr 2006 liegen sie bei: Alte Bundesländer 29.304? (jährlich), 2.450? (monatlich) Neue Bundesländer 25.758? (jährlich), 2.065? (monatlich).
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