- Ablaufleistung
- Abrechnungsverband, Gewinnverband
- Abschlusskosten
- Aktienfonds
- Aktueller Rentenwert
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- Alterssicherung der Landwirte
- Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG)
- Altersvermögensgesetz
- Altersversorgung, private
- Altersvorsorge, betriebliche
- Altersvorsorge, private
- Angestellte / Arbeiter
- Anlageformen, begünstige
- Anlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren
- Anrechnungszeiten
- Anzeigepflicht, vorvertragliche
- Äquivalenzprinzip
- Arbeitseinkommen
- Arbeitsentgelt
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfall
- Aufschubzeit
- AVB
- BAFin
- BAV
- Begünstigte Personen
- Beispielrechnungen
- Beitragsbemessungsgrenzen
- Beitragsbemessungsgrundlage
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsfreistellung
- Beitragsgeminderte Zeiten
- Beitragsleistung
- Beitragspflichtiges Entgelt
- Beitragsrückgewähr
- Beitragssatz
- Beitragszahler
- Beitragszahlung, laufende
- Beitragszahlungsdauer
- Beitragszeiten
- Beitragszuschuss
- Belegungsfähiger Gesamtzeitraum
- Berechnungsfaktor 200
- Berechtigter
- Berücksichtigungszeiten
- Berufsausbildung
- Berufsgenossenschaft (BG)
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
- Berufsunfähigkeitsrente
- Beschäftigte, geringfügig
- Beschäftigung, versicherungspflichtige
- Besteuerung
- Betriebliche Altersversorgung
- Bezugsgröße
- Bezugsrecht
- Bindefrist
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesbahn-Versicherungsanstalt
- Bundesknappschaft
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- Deckungskapital
- Deckungsstock
- Direktgutschrift
- Direktversicherung
- Drei-Säulen-System
- Drei-Schichten Modell
- Durchschnittsbeitrag
- Durchschnittsentgelt / Durchschnittsverdienst
- Durchschnittsverdiener
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Eckrentner
- Entgeltpunkt
- Ersatzzeiten
- Ertragsanteil
- Erwerbsminderung
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeit
- Erziehung mehrerer Kinder
- Erziehungsrente
- Förderungsberechtigter
- Fortführung, beitragsfreie
- Freibetrag (Rente wegen Berufsunfähigkeit)
- Freibetrag (Waisenrenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Freibetrag (Witwen-/Witwerrente)
- Freistellungsauftrag
- Freiwillige Versicherung
- Freiwilliger Beitrag
- Fremdrenten
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschegesetz
- Generationenvertrag
- Geringfügige Beschäftigung
- Geringverdienergrenze
- Gesamtleistungsbewertung
- Gesamtzeitraum, belegungsfähiger
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Gesundheitsprüfung
- Gewinnanteile, Überschussanteile
- Halbjahresmethode
- Halbwaisenrente
- Handwerksrolle
- Hauptversicherung
- Hausgewerbetreibende
- Haushaltshilfe
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
- Hinterbliebenenrente
- Hinzuverdienstgrenzen
- Hinzuverdienstgrenzen für die Regelaltersrente
- Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Berufsunfähigkeit
- Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- Hinzuverdienstgrenzen für Waisenrente
- Hinzuverdienstgrenzen für Witwen-/Witwerrente
- Höchstbeitrag
- Invalidenversicherung
- Kalenderjahrmethode
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kapitalentnahme für Wohneigentum
- Kapitalertragsteuer
- Kapitalwahlrecht
- Kindererziehungszeit
- Kontenklärung
- Krankengeld
- Krankenkassen
- Krankenversicherung der Rentner (KVDR)
- Kündigung durch Versicherer, außerordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Künstlersozialkasse
- KVDR
- Landesversicherungsanstalt (LVA)
- Leibrente
- Lohnabzugsverfahren
- Lohnersatzleistung
- Lohnfortzahlung
- Mindestbeitrag
- Mindesteigenbeitrag
- Mindestrente
- Mischfonds
- Obliegenheiten
- Pauschalbeiträge
- Pflege, nicht erwerbsmäßig
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
- Pflegerentenversicherung, selbstständige
- Pflegeversicherung
- Pflichtbeiträge
- Pflichtversicherung Selbstständiger
- Private Altersversorgung
- Punktesystem
- Ratenzuschlag
- Rechnungszins, Rechnungszinsfuß
- Regelaltersrente
- Regelbeitrag
- Rehabilitation
- Rendite
- Rente wegen Alters
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Rente wegen Todes
- Rente, aufgeschobene
- Rente, dynamische
- Rentenabschlag
- Rentenartfaktor
- Rentenauskunft
- Rentenbescheid
- Rentenfonds
- Rentenformel
- Rentengarantiezeit
- Rentenrechtliche Zeiten
- Rentenversicherung
- Rentenversicherung, fondsgebundene
- Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
- Rentenversicherung, private
- Rentenversicherungsträger
- Rentenwert, aktueller
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rückkauf
- Rückkaufswert
- Rückstellung
- Rücktritt des Versicherers
- Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
- Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
- Schulbesuch und Studium
- Schwangerschaft / Mutterschaft
- Schwankungsreserve
- Sofortrente
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgabenabzug
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Sozialversicherung
- Sterbetafel
- Sterbewahrscheinlichkeit
- Steuerersparnis
- Steuerersparnis durch Beiträge
- Steuerliche Förderung (gemäß AVmG)
- Tarif
- Teilrente
- Überschussanteile
- Übertragung
- Umlageverfahren
- Unterjährige Zahlungsweise
- Unwiderrufliches Bezugsrecht
- VAG
- Verbraucherinformationen
- Verdienst, geringfügiger
- Vererbung
- Versichertenrente
- Versicherungskarte
- Versicherungskonto
- Versicherungsverlauf
- Versorgungsausgleich
- Versorgungskapital
- Versorgungslücke
- Versorgungswerke, berufsständische
- Versorgungsziel
- Vertrauensschutz
- Vollwaisenrente
- Waisenrente
- Wartezeiten
- Wehr- und Zivildienst
- Witwen-/Witwerrente, kleine
- Witwen-Witwerrente, große
- Zeiten, beitragsfreie
- Zeiten, beitragsgeminderte
- Zeiten, rentenrechtliche
- Zertifizierung
- Zertifizierungskriterien
- Zugangsfaktor
- Zulage
- Zurechnungszeit
Drei-Schichten Modell
Bislang beruhte die Altersversorgung auf der Grundlage des Drei-Säulen-Systems, nach der die Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf drei Säulen ruht: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge. Auf der Grundlage des 2004 verabschiedeten Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ging dieses System in das Drei Schichten Modell über. Dabei zählen zur 1. Schicht (Basisversorgung) die gesetzliche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgungswerke sowie die kapitalgedeckte Leibrente. Allen gemeinsam ist, dass keine Kapitalauszahlung, nur Rentenleistung möglich ist. Zur 2.Schicht (Kapitalgedeckte Zusatzversorgung) gehören die Betriebliche Altersversorgung, einschließlich der Förderrente (Riester). Typisch für diese Schicht ist die steuerliche Förderung sowie die möglichen Teilauszahlungen. Der 3.Schicht ( private Kapitalanlageprodukte) gehören die Kapitallebensversicherung, Rentenversicherungen sowie die Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen an.
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- weitere Informationen und Angebote private Rentenversicherung
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